Hass von der Kanzel strafbar

Bremer Amtsgericht verurteilt Pastor wegen Volksverhetzung

Latzel gilt als unbescholten: Als er seinen Hund erschoss, kam er mit einem Strafbefehl davon

Weder durch die Meinungs- noch durch die Glaubensfreiheit sind Parolen gedeckt, mit denen der fundamentalistische Pastor Olaf Latzel in der Martini-Kirche zum Hass gegen Schwule und Lesben aufgerufen hat. Am Mittwoch hatte das Bremer Amtsgericht den Geistlichen der Volksverhetzung für schuldig erkannt. Seine Behauptung, er habe ja nur die Homosexualität, nicht aber Homosexuelle verbal angegriffen, wischte die Vorsitzende Richterin Ellen Best in ihrer Urteilsbegründung als irreführende Ausrede beiseite: „Homosexualität ist ohne Menschen nicht vorstellbar.“

Bei der Strafzumessung blieb Best am untersten Rand: Latzel muss natürlich die Kosten des Verfahrens tragen und das Honorar für einen Zweitanwalt, den er dringend wollte. Die eigentliche Strafe beschränkt sich auf 90 Tagessätze à 90 Euro: zu wenig, fanden viele. Aber das geht schon in Ordnung. Schließlich hatte Latzel, gerade wegen seiner online verbreiteten Aggro-Predigten ein Star der Evangelikalen Deutschlands, ein sauberes Führungszeugnis. Dass er einst seinen Hund erschossen hatte, weil der unter seiner Obhut bissig geworden war, hatte ja nur einen Strafbefehl nach sich gezogen und ist sehr lange her.

Klar, seit seiner Berufung an die Martini-Gemeinde schürt der Superchrist den Konflikt mit Andersdenkenden, zumal mit der LGBT-Community, aber eben bislang ohne juristisches Nachspiel. In der Folge wurde die Kirche an der Weser oft Ziel von Vandalismus. Startpunkt des Streits war, dass Latzel gleich nach Amtsantritt 2008 in seiner Gemeinde ein Homo-Heiler-Seminar durchführen lassen wollte. Gaywar die Antwort darauf: ein Kiss-in mit Erdbeersekt im Gottesdienst.

Immerhin: Schon 2015 hatten SPD, Grüne und Linke in der Bürgerschaft eine Resolution gegen eine feindselige Ansprache des Gottesmannes verabschiedet. Aber darauf konnte das Urteil keinen Bezug nehmen. Noch ist es nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Berufung gehen. Benno Schirrmeister