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Bremen gegen DFL 2:0

Die Deutsche Fußball-Liga hat im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies eine Klage der DFL gegen einen als zu hoch empfundenen Gebührenbescheid des Landes Bremen zurück. Das gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Dass die Bundesländer der DFL grundsätzlich Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen dürfen, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2019 entschieden. Bei dem aktuellen Verfahren ging es nur um ein Detail aus dem Gebührenbescheid. Das Land Bremen hatte die Polizeikosten in Höhe von 400.000 Euro nach Meinung der DFL zu pauschal berechnet. Nach ihrer Auffassung hätte man den Aufwand für die Festnahmen randalierender Fans diesen selbst in Rechnung stellen müssen. Das Oberverwaltungsgericht wies die entsprechende Klage jedoch zurück. (dpa)

Ärzt*innen gegen Volksverhetzung

Die Ärztekammer Bremen missbilligt „mit Nachdruck“ den öffentlichen Auftritt ihres Mitglieds Jürgen Fuchs. Der Arzt hatte bei einer Querdenker-Demo davon gesungen, Virologen „in die Flammen“ zu werfen (die taz berichtete). In der Delegiertenversammlung von Montag entschied die Ärztekammer einstimmig, sich von diesen Äußerungen zu distanzieren. Fuchs selbst habe seinen Text gegenüber der Kammer als Fehler eingestanden. Gegen den Mediziner ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. (taz)

Zeitzeugen zur „Asyldebatte“ gesucht

Das Deutsche Auswandererhaus sucht für seine neue Dauerausstellung Zeitzeugen der Asyldebatte der Neunzigerjahre. Als Interviewpartner*innen gefragt sind etwa Asylbewerber*innen von damals, Teilnehmer*innen der Demos gegen die Änderung des Grundrechts auf Asyl oder auch Ehrenamtliche. (taz)