Ermittlungen gegen Ermittler

Hat der Staatsanwalt im Bamf-Skandal Beweise unterdrückt?

Klein beigeben nennt man das wohl: Die Bremer Staatsanwaltschaft legt keine Beschwerde dagegen ein, dass vom Landgericht nur rund ein Sechstel der Anklage im sogenannten Bamf-Skandal nicht zur Verhandlung zugelassen wurde. Namentlich wird der Hauptbezichtigten Ulrike B., der beurlaubten Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kein einziges ausländerrechtliches Delikt vorgeworfen. Dabei hatte der Spiegel sie – dessen Leser*innen wissen noch immer nichts von den neuesten Entwicklungen – als „Mutter Theresa von der Weser“ verhöhnt, die allen und jedem mit Asylbescheiden aushelfe. Das fanden offenbar auch die Ankläger eine gute Story.

Im Laufe der kommenden Wochen werden Verteidigung und Landgericht nun nach Terminen Ausschau halten, wann über die offenen Anklagepunkte, die man eher für Petitessen halten kann, öffentlich zu verhandeln ist. Darunter ist zum Beispiel der Vorwurf der Vorteilsnahme wegen zweier Hotelrechnungen im Gesamtwert von 65 Euro.

Und die Staatsanwaltschaft wird bei der Terminsuche sicher auch dabei sein dürfen. Wobei die momentan eher stiekum und nach Whistleblower-Berichten in der Süddeutschen Zeitungein bisschen in eine Identitätskrise gerutscht ist. Diese belasteten die Arbeit der „Ermittlungsgruppe Antrag“ – mit in der Spitze bis zu 44 Köpfen. Zwar war die Gruppe bei der Polizei angesiedelt, doch der zuständige Staatsanwalt soll hier eher dominant aufgetreten sein. Kernthema der Untersuchung war die Rechtsfrage, ob die inkriminierten Bescheide meist legal sind, wie die taz nord seit Frühjahr 2018 vermutet,oder illegal. Der Staatsanwalt soll auf die Einbeziehung entlastenden Materials eher verzichtet haben; eine Straftat. Und nun muss Bremens Staatsanwaltschaft gegen die eigenen Ermittler ermitteln.

Schwierig, sagen manche. Kleine Behörde, man kennt einander. Aber juristisch wäre es noch viel komplizierter, dieses Verfahren in ein anderes Bundesland abzugeben: Mindestens bräuchte es dafür wohl einen Staatsvertrag mit Niedersachsen, wenn nicht gar eine Novelle des Gerichtsverfassungsgesetzes. Und das ist unrealistisch. Benno Schirrmeister