Der Deckel hält noch

Karlsruhe kippt Eilantrag gegen Mietendeckel

Kurz vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Stopp abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen am Donnerstag den Eilantrag einer GbR ab, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei nicht dargelegt – auch nicht für die betroffenen Vermieter. In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen. Die zweite Stufe greift ab dem 22. November. Dann sind Mieten verboten, die mehr als 20 Prozent über der Obergrenze liegen. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel zeigte sich erfreut: „Die heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns darin, am wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und weiter entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner Mietenmarkt vorzugehen.“ Der endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicke er zuversichtlich entgegen. (taz, dpa)