Terroranschlag in Wien: Bewährungshelfer getäuscht

In Österreich rätselt man, warum der Täter einst vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. Seinen Bewährungshelfer hatte er gekonnt getäuscht.

Blumen und Kerzen am Schwedenplatz, einem der Anschlagsorte in Wien

Blumen und Kerzen am Schwedenplatz, einem der Anschlagsorte in Wien Foto: Eibner-Pressefoto/EXPA/Schroetter/imago

WIEN taz | Der Attentäter von Wien gilt weiter als Einzeltäter. Inzwischen wird nicht nur in Österreich nach möglichen Komplizen oder Mitwissern des Täters gefahndet, der am Montag in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen hat. Auch die Schweizer Polizei nahm am Dienstag zwei Männer fest.

Ein 18-jähriger und ein 24-jähriger Schweizer wurden in Winterthur ausgeforscht. Sie sollen den in der Tatnacht erschossenen Kujtim F. laut Schweizer Behörden „physisch gekannt“ haben. In Winterthur steht seit Jahren eine besonders aktive dschihadistische Szene unter Beobachtung. Von den nach Syrien ausgereisten IS-Sympathisanten sind einige in die Schweiz zurückgekehrt.

Diese Kontakte blieben den österreichischen Behörden verborgen oder sie erschienen nicht verfolgenswert. Noch vor Ende der dreitägigen Staatstrauer für die vier Opfer – ein 39-jähriger Österreicher, eine 44-jährige Österreicherin, eine 24-jährige Deutsche und ein 21-Jähriger, der aus Nordmazedonien stammt – hat in Österreich das Fragen nach der Schuld begonnen: Wer ist dafür verantwortlich, dass der Attentäter frei herumlaufen, sich Waffen und Munition besorgen und seine radikale Ideologie pflegen konnte?

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach am Dienstag in einer ORF-Sondersendung das Offensichtliche aus. Die Entscheidung, Kujtim F. vorzeitig zu entlassen, sei mit dem heutigen Wissensstand „definitiv falsch“ gewesen. Er sieht die Verantwortung im grün geführten Justizministerium, das allerdings zum fraglichen Zeitpunkt in der Hand der ÖVP lag. Mit seiner Schuldzuweisung beendet Kurz den politischen Schulterschluss gegen den Terrorismus.

Teil eines Deradikalisierungsprogramms

Kurz, der sein Jurastudium nicht abgeschlossen hat, musste sich von Fachleuten belehren lassen, dass die Justiz keine andere Möglichkeit hatte.

Der spätere Attentäter wurde im April 2019 in Wien zu 22 Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er war von der türkischen Polizei im September 2018 aufgegriffen worden, als er versuchte, die Grenze nach Syrien zu überqueren. Nach vier Monaten Haft in der Türkei wurde der in Mödling bei Wien geborene 20-Jährige mit österreichischem und nordmazedonischem Pass nach Österreich abgeschoben. Die Zeit im türkischen Gefängnis und die Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet.

Nach den Regeln der Jugendstrafgesetzgebung wurde er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe entlassen. Hätte er die gesamten 22 Monate absitzen müssen, wäre er inzwischen auch schon frei. Durch die vorzeitige Entlassung auf drei Jahre Bewährung konnte er aber verpflichtet werden, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, und bekam einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt.

Kurz sieht die Verantwortung im grün geführten Justizministerium

Und er verhielt sich offenbar vorbildlich. Nikolaus Rast, sein ehemaliger Strafverteidiger, habe es nie für möglich gehalten, dass er zum Attentäter würde. Sein ehemaliger Mandant sei ein orientierungsloser Jugendlicher, ein „harmloser Bub“ gewesen, der einen Platz im Leben gesucht habe. „Für mich war das ein Jugendlicher, der das Pech gehabt hat, an die falschen Freunde zu geraten“, so Rast in der Kronen Zeitung. Radikalisiert hat er sich in einer Wiener Moschee, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Täter versuchte Munition zu kaufen

Noch bei seinem letzten Termin im Deradikalisierungsverein Derad Ende Oktober habe der spätere Attentäter die jüngsten Terroranschläge in Frankreich verurteilt, sagt Franz Ruf, Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit. Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart ist über die perfekte Täuschung erschüttert. Von den 120 seit 2006 betreuten Islamisten seien nur 3 Prozent rückfällig geworden.

Spätestens als der Täter im Sommer versuchte, in der Slowakei Munition zu kaufen, müssten die Behörden in Österreich hellhörig geworden sein. Da er keinen Waffenschein vorweisen konnte, wurde er weggeschickt. Der slowakische Geheimdienst informierte das österreichische Innenministerium. Obwohl das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verpflichtet ist, die Staatsanwaltschaft „unverzüglich“ davon in Kenntnis zu setzen, wurde diese erst in der Tatnacht informiert. Was hier schiefgelaufen ist und warum, bedarf noch der Aufklärung.

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