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Bundesliga-Übertragung wegen Corona erschwert

Die TV-Übertragung der Bundesliga wird wegen zunehmender Corona-Infektionen zu einer Herausforderung. Die Deutsche Fußball Liga will mit Blick auf die TV-Übertragungen des nächsten Bundesliga-Spieltages reagieren. Dabei geht es um mögliche Einschränkungen für Mitarbeiter der TV-Sender wie Kameraleute, Reporter und Techniker. „Angesichts der jüngsten pandemischen Entwicklung auch in Deutschland befasst sich die „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ derzeit intensiv mit dem Ablauf bezüglich der Zulassung der im medizinisch-hygienischen Arbeitsschutz-Konzept berücksichtigten Personengruppen zu den Stadien“, hieß es in einer Stellungnahme der DFL am Dienstag. Zuerst hatte der Kicker berichtet. Neben dem schon üblichen Formular für alle Personen, die in den Stadien im Einsatz sind, könnte eine zusätzliche Erklärung von jenen aus Risikogebieten hinzukommen, in denen sie verpflichtet werden, immer eine Maske zu tragen und die anderen Hygieneregeln strikt einzuhalten. Sky hat seinen Sitz in der Nähe von München. Die „Sportschau“ der ARD wird in Köln produziert. In beiden Städten liegt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert derzeit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. „Es könnte sein, dass unsere Kommentatoren nicht aus dem Stadion, sondern aus dem Studio kommentieren“, sagte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky der Bild. (dpa)

Bußgeld wegen „Queer­denken“-Übertragung

Der private und regionale TV-Sender L-TV muss ein Bußgeld von 65.000 Euro zahlen. Dieses hat der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) festgesetzt, wie die Anstalt am Dienstag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat. Darin heißt es: „Die LFK hatte im August ein Verwaltungs- und Bußgeldverfahren gegen L-TV wegen des Verdachts der politischen Werbung eingeleitet, weil dem Sender vorgeworfen wurde, gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative ‚Querdenken 711‘ beworben und übertragen zu haben. Nach umfangreicher Prüfung des Sachverhalts hat sich dieser Verdacht nun bestätigt.“ Die Anstalt begründet die Entscheidung mit dem Landesmediengesetz und den Rundfunkstaatsvertrag, wonach politische Werbung im Rundfunk unzulässig ist: „Politische Werbung ist dabei nicht nur auf politische Parteien begrenzt, denn auch andere Gruppierungen können eine bestimmte politische Meinung verfolgen“, heißt es ergänzend. (taz)