Zurück in die Hoffnungslosigkeit

MENSCHENHANDEL Bremen will im Bundesrat eine ausreichende Ausstattung der Beratungsstellen für Betroffene von Zwangsprostitution durchsetzen

Aus Angst vor Gewalt machen Zeuginnen immer wieder einen Rückzieher

Die Bremer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution leidet nach Angaben der Diakonie unter chronischer Geldnot. Der Bremer Senat unterstütze die Einrichtung jährlich mit 25.000 Euro, sagte Diakonie-Referentin Angela Hesse. „Mehr als das Doppelte wäre nötig, damit die Beratung einigermaßen reibungslos funktionieren kann.“ Das fehlende Geld werde derzeit vom Verein für Innere Mission und der Bremischen Evangelischen Kirche sowie durch Spenden aufgebracht.

Die Beratungsstelle arbeitet seit zehn Jahren unter dem Dach des diakonischen Vereins für Innere Mission. Bremer PolitikerInnen aus SPD und Grünen wollen Hesse zufolge eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um Einrichtungen dieser Art finanziell besser abzusichern. Nach Auffassung von Experten brauchen Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution mehr Hilfen.

So müsse betroffenen Frauen auch aus Nicht-EU-Ländern neben ausreichender medizinischer und finanzieller Unterstützung ein Aufenthaltstitel zugestanden werden, forderte Petra Wulf-Lengner von der Inneren Mission. Viele der oft sehr jungen Frauen kämen aus Osteuropa, vor allem aus Rumänien und Bulgarien. Eine wachsende Zahl werde aus Nigeria nach Europa geschleust. „Wir können sie nicht in die Hoffnungslosigkeit ihrer Heimatländer zurückschicken, wo sie wieder Opfer werden“, warnte Wulf-Lengner.

Mit Schutz und Perspektiven muss nach Auffassung der Expertin die Bereitschaft der meist durch Gewalt verängstigten Frauen gefördert werden, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen.

Zeuginnen machten aus Angst vor Gewalt gegen sich und ihre Familien in ihrer Heimat immer wieder einen Rückzieher und kämen nicht zur Verhandlung. Die Frauen erstatteten selten Anzeige, der Staatsanwaltschaft seien dann die Hände gebunden. Wenn es zu einem Prozess komme, ende er zudem meist mit einer Bewährungsstrafe, weil stichhaltige Beweise fehlten.  epd