Verhandlungen zum Brexit: Gesetz in der Warteschleife

Das britische Unterhaus billigt das Binnenmarktgesetz, das die EU zuvor scharf kritisiert hatte. Doch damit tritt es noch lange nicht in Kraft.

Portrait von Theresa May

Theresa May ist Wortführerin der Kritiker des Binnenmarktgesetzes Foto: Eddie Keogh/reuters

BERLIN taz | Nach wochenlangen Debatten hat das britische Unterhaus das umstrittene Binnenmarktgesetz verabschiedet, das selbst nach Einschätzung der Regierung einen Bruch des Brexit-Abkommens zwischen Großbritannien und der EU darstellt. 340 Abgeordnete stimmten bei der entscheidenden dritten Lesung am späten Dienstagabend für das Gesetz, 256 dagegen.

29 Konservative enthielten sich, darunter Expremierministerin Theresa May, Wortführerin der Kritiker des Gesetzes, das aus ihrer Sicht das internationale Vertrauen in die Vertragstreue Großbritanniens untergräbt.

Das Gesetz ist auch von der EU scharf kritisiert worden. Nach seiner Veröffentlichung vor drei Wochen hatte die EU-Kommission Großbritannien ein Ultimatum bis Ende September gesetzt, die umstrittenen Klauseln zurückzuziehen, die der Regierung das Recht geben, gewisse Entscheidungen zu Nordirland zukünftig im Alleingang zu treffen. Ein Abbruch der laufenden Gespräche über ein Handelsabkommen für die Zeit ab 2021 stand im Raum.

Die Regierung von Premierminister Boris Johnson aber blieb hart. Sie nahm lediglich den Vorschlag aus den eigenen Reihen an, die Anwendung der umstrittenen Klauseln unter Parlamentsvorbehalt zu stellen.

Einigung bis Ende Oktober möglich

Inzwischen allerdings ist aus dem Streit der Dampf entwichen. Das hat verschiedene Gründe. Die Gespräche über ein Handelsabkommen zwischen London und Brüssel sind in den letzten Wochen offenbar schneller vorangekommen als bislang möglich schien.

Die Angst der EU-Seite vor unilateralen Handlungen der britischen Seite sowie die Angst der britischen Seite vor EU-Strafmaßnahmen scheint beide Seiten zu Kompromissen angespornt zu haben. Eine Einigung bis Ende Oktober wird für möglich gehalten. In einem solchen Fall dürfte das Binnenmarktgesetz seinen Schrecken verlieren, da die meisten Voraussetzungen für die Anwendung der umstrittenen Bestimmungen dann entfallen würden.

In Erwartung einer solchen Entwicklung hat die Regierung Johnson die weitere Behandlung des Gesetzes im Oberhaus auf die lange Bank geschoben. Es dürfte dort frühestens Mitte Oktober auf die Tagesordnung kommen. Sollten die Lords es verändern, müsste sich erneut das Unterhaus damit befassen, womit nicht vor Dezember zu rechnen wäre.

Bis dahin gibt es entweder schon ein Handelsabkommen mit der EU und das Gesetz wird weitgehend überflüssig – oder die Gespräche sind vollends zusammengebrochen und dann macht jede Seite ohnehin, was sie will.

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