#MeToo-Vorwurf beim SWR: Versetzt, befristet, vertuscht?

Vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart klagen zwei SWR-MitarbeiterInnen gegen ihren Sender. Ein mutmaßlicher #MeToo-Fall wirft im Prozess Fragen auf.

Das Gebäude des SWR von aussen mit einem leuchtenden Logo SWR

Funkhaus des Südwestrundfunks in Stuttgart Foto: Arnulf Hettrich/Fnoxx

STUTTGART/BERLIN taz | Am 3. Mai 2019 sitzt Peter Boudgoust im Hörfunkstudio des SWR 1 und zieht Bilanz. Zwölf Jahre lang war er der Intendant des Südwestrundfunks, der zweitgrößten Anstalt der ARD. Im September 2019 wird er das Amt abgeben. Im Studio des SWR beantwortet er nun Fragen des Publikums. Per Mail fragt ein Hörer, ob es im SWR, ähnlich wie im WDR und in anderen Medien, Fälle sexueller Belästigung gegeben habe. Boudgoust antwortet ruhig, aber ohne zu zögern: „Wir haben, als diese Nachrichten bekannt wurden, eine entsprechende Untersuchung noch mal vorgenommen.“

Die Beauftragte für Chancengleichheit des Senders habe ihm versichert, „dass aus ihrer langjährigen Kenntnis des SWR – zum Glück, muss man sagen – derlei Vorkommnisse nicht bekannt sind“. In solchen Fällen gebe es „hier null Toleranz“. „Es wird nichts verborgen, verdeckt, oder unter der Tischdecke gehalten.“

Ein gutes Jahr nach Boudgousts Auftritt bei SWR 1, am Mittwoch vergangener Woche, sitzt eine Frau vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, deren Geschichte den ehemaligen Intendanten der Lüge überführen könnte. Sie heißt Sandra D. und arbeitet seit 25 Jahren für den SWR. Jetzt klagt sie gegen den Sender.

Seit drei Monaten ist D. ihre Stelle als Redaktionsleiterin los und wieder als einfache Redakteurin beschäftigt – weniger Prestige, weniger Geld, und das nach mehr als acht Jahren in einer Leitungsfunktion. Das ist ungewöhnlich, in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht es für MitarbeiterInnen eher bergauf. Und selbst wenn es bergab geht, behalten sie in der Regel ihr Gehalt. Nicht so Sandra D. Warum, dazu argumentiert der Anwalt des SWR vor dem Arbeitsgericht formal: D. habe zwar 2012 einen unbefristeten Vertrag als Redaktionsleiterin unterschrieben, ihr müsse aber klar gewesen sein, dass der später noch befristet werden würde. Wurde er auch. D.s Anwältin bezweifelt, dass das rechtens war.

Entscheidender ist aber ein Aspekt, der in diesem Rechtsstreit erwähnt wird: Es geht um den Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Beginn einer Karriere

Wenn es stimmt, was der Ar­beits­ge­richtsprozess und Re­cher­chen der taz nahelegen, gab es mindestens einen Fall sexueller Belästigung im SWR, von dem der Intendant und leitende Mitarbeiter des Senders wussten. Die Senderspitze hat offenbar versucht, den Vorwurf mit Versprechungen und Vertragsklauseln unter dem Deckel zu halten. Sandra D. wirft dem Sender vor, ihre Karriere behindert zu haben, nachdem sie die mutmaßliche Belästigung gemeldet hat.

Wegen ihres laufenden Verfahrens will sich D. gegenüber der taz nicht äußern. Deshalb steht hier nicht ihr voller Name. Aber mithilfe von Gesprächen mit aktuellen und ehemaligen SWR-Mitarbeitern lässt sich der Umgang des Senders mit dem Vorfall nachzeichnen.

Sandra D.s Karriere beim SWR beginnt hoffnungsvoll. Mitte der 1990er Jahre volontiert sie, steigt schnell auf, wird stellvertretende Redaktionsleiterin der Kindersendung „Tiger­en­ten­club“, die der SWR für die ARD und den Kinderkanal produziert. KollegInnen, die mit ihr zusammengearbeitet haben, beschreiben sie als ehrgeizig und klug, als leidenschaftliche Fernsehmacherin. Vor Gericht sagt sie: „Ich habe mich dem SWR immer verbunden gefühlt und mit höchstem Engagement, mit Herz und Sachverstand Programm gestaltet und verantwortet.“

Mutmaßlich belästigt

Doch dann, 2006, passiert etwas, sagt sie im Gericht, das ihr Leben verändert: Ihr damaliger Vorgesetzter habe sie sexuell belästigt. Wie genau, das führt sie vor Gericht nicht aus. Auch den Namen des Vorgesetzten nennt sie nicht. Ein SWR-Mitarbeiter, der den Fall kennt, sagt, der Übergriff soll in der Wohnung des Vorgesetzten passiert sein.

D.s Vorgesetzter bekleidet zu dieser Zeit einen hohen Posten im Sender, ist Mitglied der Geschäftsleitung. Nach der mutmaßlichen Belästigung soll er Sandra D. gedroht haben, ihre Karriere zu zerstören, sagt ihre Anwältin im Gericht. Der Beschuldigte arbeitet heute nicht mehr beim SWR. Gegenüber der taz will er sich nicht offiziell äußern.

D. zeigt die Tat offenbar nicht an, meldet sie nach der mutmaßlichen Drohung ihres Vorgesetzten auch erst zwei Jahre später dem Sender, berichtet ihre Anwältin vor Gericht. Der aktuelle Prozess in Stuttgart ist ein Arbeitsrechtsstreit. Die Richterin macht klar, dass „diese Vorgeschichte“ im Gerichtssaal keine Rolle spielen könne, dass es hier allein um die Frage gehen soll, ob der SWR Sandra D. weiter auf ihrem Leitungsposten beschäftigen muss.

#MeToo in der Medienbranche

Auch in diesem Text geht es nicht darum, ob und wie die Belästigung passiert ist. Es geht darum, wie die Verantwortlichen des Senders mit Sandra D. umgegangen sind, seit sie die Vorwürfe geäußert hat. Wie sie offenbar die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass der Intendant öffentlich behaupten kann, #MeToo-Fälle habe es in seiner Amtszeit nicht gegeben, obwohl er von mindestens einem Vorwurf gewusst hat.

In den vergangenen Jahren ist viel passiert im Umgang mit sexueller Gewalt in der Film- und Medienbranche. #MeToo wurde vom Hashtag zu einer gesellschaftlichen Debatte. Produzenten, Schauspieler und Regisseure wurden der sexuellen Belästigung bezichtigt. Im WDR, wo im Jahr 2018 mehrere Fälle bekannt wurden, die zum Teil Jahrzehnte zurücklagen, hat der dortige Intendant Tom Buhrow das Thema groß aufgerollt. Er entließ den damaligen Fernsehfilmchef, eine einflussreiche Figur im deutschen Fernsehen, der mehrere Frauen belästigt haben soll. Eine externe Prüferin untersuchte die Vorwürfe, ihre Ergebnisse hat der WDR transparent veröffentlicht. Die Geschichte von Sandra D. lässt Zweifel aufkommen, dass der SWR ihren Belästigungsvorwurf genauso ernst nahm.

Zwei Jahre nach der mutmaßlichen Belästigung wird Sandra D. die stellvertretende Leitung des „Tiger­entenclubs“ entzogen. Vor dem Arbeitsgericht behauptet der Anwalt des SWR, sie habe die Position freiwillig abgegeben. Dem widersprechen mehrere SWR-Mitarbeiter, die damals in D.s Redaktion oder ihrem Umfeld gearbeitet haben, gegenüber der taz.

Den Fall verschleppt

D. habe sich daraufhin entschlossen, die mutmaßliche sexuelle Belästigung der Beauftragten für Chancengleichheit und der Vorsitzenden des Personalrats zu melden, sagt ihre Anwältin vor Gericht. Die beiden Frauen hätten den Intendanten Peter Boudgoust informiert. Das bestätigt auch der Vorsitzende des Personalrats, Stephan Newerla. Zwei Tage nach dem Termin vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht meldet sich Newerla in der Stuttgarter Zeitung zu Wort: Die Beauftragte für Chancengleichheit und die damalige Vorsitzende des Personalrats hätten „unverzüglich“ reagiert, als Sandra D. die Belästigung gemeldet habe. „Umgehend“ seien Gespräche mit dem Intendanten, dem Justiziar und Verantwortlichen in der Personalabteilung des SWR geführt worden. „Die Notlage der Redakteurin wurde allen verantwortlichen Stellen eindrücklich geschildert“, wird Newerla in der Zeitung zitiert. „Dass sich die Behandlung der Angelegenheit über Jahre hinzog, hat nicht der Personalrat zu verantworten.“

Der SWR weist den Vorwurf, die Aufklärung verschleppt zu haben, von sich. Dem Belästigungsvorwurf von Sandra D. sei der Sender „mit größtem Nachdruck nachgegangen“, sagt eine SWR-Sprecherin auf taz-Anfrage. Sandra D. habe gegenüber dem Sender „weder in der internen Anhörung noch danach konkrete Angaben gemacht, sodass die Möglichkeit zur Klärung […] für den SWR als Arbeitgeber beschränkt blieben“.

Ähnlich argumentiert auch der SWR-Anwalt vor dem Arbeitsgericht. Sandra D. widerspricht vor Gericht: Sie habe ihren Fall so konkret geschildert, dass sofort der Intendant informiert wurde. D. und ihre Anwältin zweifeln daran, dass der Sender sich ausreichend bemüht hat, den Vorwurf aufzuklären. Sie wollen mit ihrer jetzigen Klage auch erreichen, dass der SWR ihnen gegenüber offen legen muss, was er getan hat, um den Vorwurf aufzuklären.

Neuer Posten

Es sind die Jahre 2008/2009. #MeToo ist noch weit weg, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kaum Thema. Es gibt zwar eine Beauftragte für Chancengleichheit im SWR, aber noch keine unabhängigen Beschwerdestellen, denen Belästigungsvorwürfe gemeldet werden können. Was es aber gibt, ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, seine MitarbeiterInnen vor sexueller Belästigung zu schützen.

Vor dem Gericht sagt D., der Umgang mit ihr nach der Meldung habe sie in eine tiefe Krise gestürzt. Für sie habe ein „langer, zermürbender Prozess“ begonnen. Nachdem sie den Vorfall gemeldet habe, habe sie noch Jahre weiter unter dem Mann arbeiten müssen, der sie belästigt und bedroht haben soll.

Im Jahr 2010 habe sie die Beauftragte für Chancengleichheit und die Personalrätin nochmals gebeten, bei dem Intendanten Peter Boudgoust darauf zu drängen, dass sie eine andere Stelle bekäme – eine, in der sie nicht mehr ihrem mutmaßlichen Belästiger ausgesetzt wäre. Der Intendant habe schließlich angeboten, Sandra D. als neue Geschäftsführerin des Hauses für Dokumentarfilm vorzuschlagen, ein Archiv für Dokumentarfilme, sagt D.s Anwältin vor Gericht. D. habe sich darauf gefreut.

Ungewöhnliche Präambel

Doch kurz vor ihrer Berufung sei plötzlich das Besetzungsverfahren geändert worden: Es sollte jetzt niemand mehr vorgeschlagen werden, es sollte eine Bewerbungsrunde geben. Ausgerechnet D.s Vorgesetzter, ihr mutmaßlicher Belästiger, soll für die Auswahl der BewerberInnen verantwortlich gewesen sein, sagt D.s Anwältin. Eine Sprecherin des SWR möchte das gegenüber der taz nicht offiziell kommentieren.

Karl Geibel, ehemaliger Journalist und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, sitzt seit über 20 Jahren im Rundfunkrat des SWR. Der Vorgang habe ihn gewundert, sagt er der taz. Ein Bewerbungsverfahren habe es vorher nicht gegeben. Er habe nachgefragt, warum das Verfahren geändert worden sei. Weil das so demokratischer sei, habe man ihm gesagt. Ein anderer ehemaliger SWR-Mitarbeiter erzählt der taz, es sei damals ziemlich viel darangesetzt worden, Sandra D. auf dem Posten zu verhindern.

Sandra D. habe eine Absage erhalten, sagt ihre Anwältin vor Gericht, den Job habe eine andere bekommen. D. habe sich einen Anwalt genommen, kurz danach habe der Sender ihr einen Vertrag vorgelegt: Sie wird Re­dak­tions­leiterin, unbefristet, für Dokumentarische Formate, Fiktion, Hybrid und Sonder­formate. Eine privilegierte Position. Ihr Arbeitsvertrag enthält eine Präambel, D.s Anwältin zitiert sie im Stuttgarter Gerichtssaal: Mit dieser Vereinbarung „werden einvernehmlich Differenzen beigelegt, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung der Frau D. auf eine Stelle beim Haus des Dokumentarfilms entstanden sind. Der Südwestrundfunk bedauert außerordentlich, dass sich auch von ihm selbst geschürte Erwartungen, Frau D. könne dort als Geschäftsführung tätig sein, letztlich nicht realisieren ließen.“

Den Vorfall „heilen“

Und, und das ist besonders pikant: „Ferner wird mit dieser Ergänzungsvereinbarung auch ein Vorgang abgeschlossen, der bereits mehrere Jahre zurückliegt und in der Personalvertretung […] zur Sprache kam, ohne je aufgeklärt zu werden. Der Südwest­rund­funk bedauert die im Gesamtzusammenhang entstandenen Irritationen.“

Was „der Vorgang“ ist, schreibt der Personalleiter des Senders drei Jahre später in einer Mail: „Sexuelle Belästigung: Dieser Vorgang wurde in beiderseitigem Einvernehmen mit der Vereinbarung vom 23. 11. 2012 ad acta gelegt.“ D.s Anwältin zitiert die Mail im Stuttgarter Gericht.

So eine Ausführung ist für einen Arbeitsvertrag ungewöhnlich. Der Vorstand des Personalrats, Stephan Newerla, sagt in der Stuttgarter Zeitung: Die Vereinbarung habe den Vorfall „heilen“ sollen.

Weitere Klage gegen SWR

D. tritt den neuen Posten als Redaktionsleiterin im Jahr 2012 offiziell an. Vor Gericht sagt sie aber, dass ihr die „vertragsgemäße Beschäftigung“ verweigert wurde, sie also kaum Filme habe machen dürfen. Sogar der Justiziar des SWR habe in den folgenden Jahren schriftlich D.s Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass sie Sandra D. doch bitte vertragsgemäß beschäftigen sollten. Dass das offenbar nicht geschehen ist, legt auch eine Recherche in der Filmdatenbank nahe: In den vergangenen acht Jahren, die der Vertrag gültig war, finden sich kaum Dokumentarfilme, bei denen Sandra D. mitgewirkt hat.

Ähnlich geht es D.s Kollege Joachim L. L. ist ein erfolgreicher Regisseur, Professor an einer Filmhochschule, einer, mit dessen Werk sich der SWR schmückt. Und trotzdem sei auch ihm seine Leitungsfunktion „entzogen“ worden, sowie sein Budget, um weiter Filme zu machen, sagt seine Anwältin im August vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Auch Joachim L. klagt derzeit gegen den SWR darauf, seinen alten Posten zurückzubekommen. Die Stuttgarter Zeitung berichtet über die Verhandlung.

Joachim L. und Sandra D. seien zeitweise ein Paar gewesen, erzählen SWR-Mitarbeiter, die die beiden kennen. L. könne bezeugen, wie der Vorgesetzte von Sandra D. ihr nach der mutmaßlichen Belästigung gedroht habe. Als Zeuge sei L. vom Sender aber nie angehört worden, heißt es. Die Sprecherin des SWR will das offiziell nicht kommentieren.

Unerwartete Äußerung

Vor Gericht sagt Joachim L. laut Stuttgarter Zeitung, er habe D. beigestanden. Gegenüber der taz will er sich wegen des Verfahrens nicht äußern.

Im Jahr 2019 verliert Joachim L. seinen Job als Abteilungsleiter, 2020 verliert Sandra D. ihren und einen Teil ihres Gehalts. Der Personalrat Stephan Newerla sagt in der Stuttgarter Zeitung, er habe „der Beendigung der Leitungstätigkeit“ von Sandra D. nicht zugestimmt. „Das Ganze stinkt doch zum Himmel“, sagt Rundfunkrat Karl Geibel der taz.

Am ersten Tag der Verhandlung von Sandra D. vergangene Woche in Stuttgart ist nach 25 Minuten eigentlich alles gesagt. Die Anwälte haben ihre Argumente ausgetauscht, als Sandra D. sich zaghaft meldet. Sie wolle eine persönliche Erklärung abgeben, sagt sie. Der Anwalt des SWR lacht.

Schutz vor sexueller Belästigung

D. hat ein DIN-A4-Blatt vor sich und liest vor. Mit fester Stimme schildert sie, wie sie ihre gesamte berufliche Laufbahn beim SWR verbracht hat, wie sehr sie für Fernsehen brennt, für „starkes und relevantes öffentlich-rechtliches Programm“. Dass sie wieder Programm machen möchte, für die Zuschauer. Und sie sagt: „Ich habe mich jetzt entschlossen, aus der Opferrolle herauszutreten. Jede Frau sollte sicher vor sexueller Belästigung sein und, wenn sie doch belästigt wird, dies melden dürfen und dann nicht beschädigt, sondern beschützt werden.“

Die Richterin hat dem SWR eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um zu entscheiden, ob D. ihre Leitungsfunktion zurückbekommt. Der Anwalt des SWR zeigte sich prinzipiell interessiert an einer Einigung.

Die meisten MitarbeiterInnen, die mit dem Fall von Sandra D. befasst waren, arbeiten nicht mehr im SWR. Peter Boudgoust, der Intendant, gab seine Position im vergangenen Jahr auf und ist heute Präsident von Arte. Auf taz-Anfrage äußert er sich nicht persönlich.

Den Sender verlassen

Die Frage, wieso er bei seinem Interview zum Abschied von SWR 1 gesagt hat, #MeToo-Fälle im SWR seien „nicht bekannt“, obwohl mehrere Mitarbeiter sagen, der Intendant sei informiert gewesen, lassen Boudgoust und auch die SWR-Sprecherin unbeantwortet. Der mutmaßliche Be­lästiger von Sandra D. hat einige Jahre nach den Vorwürfen den Sender überraschend verlassen.

Der neue Mann an der SWR-Spitze heißt Kai Gniffke. Seit vergangenem Jahr ist er Intendant. Er vermittle den Eindruck, dass er mit dem Thema nichts zu tun haben will, erzählt Karl Geibel, der Rundfunkrat. Gegenüber der taz will sich Gniffke persönlich nicht äußern.

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