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Covid-19 magoffenbar keine Tiere

Haus- und Nutztiere können Corona bekommen – tun es aber nicht. Oder sie werden nicht getestet

Quarantänekatze Foto: Frank Rumpenhorst/dpay

Von Lukas Scharfenberger

Seit dem 8. Juli gehört Sars-CoV-2 zu den meldepflichtigen Infektionen auch bei Haus- und Nutztieren. Die Meldepflicht gilt dabei sowohl für Hunde, Kanninchen, Hasen und Katzen als auch für Nutztiere wie Einhufer, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Puten, Enten, Gänse, Tauben und Hühner. Ausgenommen sind forellenartige Fische, Karpfen, Hummeln und Bienen.

Die Meldepflicht ist laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nötig, um die Rolle von gehaltenen Tieren in der Pandemie besser zu verstehen. Seit Einführung der Meldepflicht vor fast drei Monaten wurden allerdings keine Tiere mit Corona-Infektionen gemeldet.

„Aktuell gibt es keine Meldung von Sars-CoV-2 Infektionen bei Tieren in Deutschland.International sind Einzelfälle von Hauskatzen bekannt geworden. Insgesamt wurden weltweit 15 Infektionen bei gehaltenen Tieren, sprich Haus- oder Zootieren, gemeldet“, sagt Dennis Sulzmann, Sprecher der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg.

Auch die anderen Landesämter und Ministerien in Norddeutschland wissen bisher von keinem Fall. Weder in Bremen, Niedersachsen noch in Schleswig-Holstein wurde eine Haustier-Infektion gemeldet. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Ämter aufgrund der Afrikanischen Schweinepest so überlastet, dass sie bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgeben konnten.

Das gilt auch fürs Friedrich-Löffler-Institut. Das befasst sich mit dem Coronavirus im Hinblick auf die Tiergesundheit ähnlich, wie das RKI dies für den Menschen tut. Auf seiner Website beantwortet es die meisten Fragen zur Meldepflicht. Man geht davon aus, dass Tiere das Sars-CoV-2-Virus kaum auf den Menschen übertragen können und dementsprechend nicht zum globalen Pandemiegeschehen beitragen.

Eine Übertragung von Mensch zu Tier ist dagegen laut FLI tendenziell möglich. Infizierte Personen sollten daher hohe Hygienestandards im Umgang mit ihren Tieren befolgen und engen Kontakt vermeiden. Das Verterinäramt kann theoretisch eine Quarantäne für ein Tier anordnen.

Das FLI rät ausdrücklich zu einem Test, wenn Tiere in einem Haushalt mit einer infizierten Person leben und selbst klinische Symptome zeigen wie etwa Husten oder Niesen. Während Hunde als ziemlich ungefährdet gelten, wurden bei Katzen ein paar Mal Coronaviren festgestellt. Diese können das Virus vermutlich auch zu anderen Katzen weitertragen, weswegen Katzen im Haushalt von infizierten Personen für die Dauer der Quarantäne im Haus gehalten werden sollten.

Dass es bisher keinen einzigen Fall gibt, kann auch daran liegen, dass die neue Meldepflicht nur eine Informationspflicht ist, also beispielsweise Katzenhalter*innen ihr Tier nicht testen lassen müssen, sondern die Behörden dann in Kenntnis setzen müssen, wenn ein Test positiv war. „Die Kosten trägt die Tierhalter*in“, sagt dazu Milene Beurmann, Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin. Zwar könne das Veterinäramt die Kosten übernehmen, wenn es einen hinreichenden Verdacht auf eine Infektion und ein wissenschaftliches Interesse an dem Fall gebe, aber das komme kaum vor.