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Einigung vertagt

Höhere Bußgelder oder Fahrverbote? Der Streit um den Bußgeldkatalog für Temposünder geht weiter

Es ist eine Auseinandersetzung, die sich schon Monate hinzieht: Im Frühjahr hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt, die einen verschärften Bußgeldkatalog für Temposünder festschrieb. Doch dann wurde ein Formfehler entdeckt und die Novelle für ungültig erklärt. In der Folge sind die Bundesländer wieder zum alten Bußgeldkatalog zurückgekehrt, der bis Ende April galt.

Vergangene Woche scheiterten nun Union, SPD und FDP im Bundesrat mit einem Vorschlag, der eine Lockerung der Sanktionen vorsah. Hintergrund ist, dass der ADAC und andere Auto-Lobbyisten Alarm wegen der geplanten Verschärfungen geschlagen hatten. Denn wer das jeweilige Tempolimit um eine bestimmte Geschwindigkeit überschreitet, sollte künftig mit einem einmonatigem Fahrverbot belegt werden. Doch obwohl der ursprüngliche Vorschlag aus seinem Haus kam, hält ihn Verkehrsminister Scheuer plötzlich für „unverhältnismäßig“.

Allein die Grünen halten daran fest, die schärferen Sanktionen beizubehalten – und wenden sich, so der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann, gegen einen „Rabatt für Raserei“. Nach dem im Bundesrat vorgestellten Entwurf sollten Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts – anders als in der Novelle – nur in besonders sensiblen Zonen wie vor Kindergärten sowie im Wiederholungsfall drohen sollen. Zudem wurden höhere Bußgelder anvisiert.

Doch es gibt durchaus Argumente für die kompromisslose Haltung der Grünen. Denn Fahrverbote haben laut Verkehrsexperten eine abschreckendere Wirkung als Geldbußen. So gibt es in der Schweiz und in Skandinavien, wo die Sanktionen härter sind, etwa auch deutlich weniger Verkehrstote. Ob in der Sache ein Kompromiss gefunden wird, ist noch unklar – das Thema dürfte bei der Plenarsitzung des Bundesrats am 9. Oktober wieder auf den Tisch kommen. (os)