„Deutsche Wohnen & Co enteignen“
: Volksbegehren in Berlin zulässig

Nach monatelanger Prüfung hat die Berliner Innenverwaltung ein geplantes Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne für zulässig erklärt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Damit könnte eine Unterschriftensammlung in wenigen Monaten beginnen. Wie schon beim jüngst beschlossenen Mietendeckel würde Berlin auch damit Neuland betreten. Zunächst muss sich aber der rot-rot-grüne Senat zu dem bundesweit einmaligen Vorhaben positionieren, danach das Abgeordnetenhaus.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wolle erreichen, den Senat unverbindlich aufzufordern, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung [...] erforderlich sind“, heißt es in der Mitteilung.

Sie will Unternehmen „vergesellschaften“, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, und das mit einem Volksbegehren durchsetzen. In einem ersten Schritt hatte sie im Vorjahr 77.000 Unterschriften eingereicht, um den Start des Volksbegehrens zu beantragen. Die vorgeschriebene rechtliche Prüfung hat laut Innenverwaltung ergeben, dass das Volksbegehren formal zulässig ist. Es liege eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vor. Es sei auf einen „sonstigen Beschluss im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses“ gerichtet und wäre im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich. (dpa)

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