Ein Menschenrecht, keine Straftat

Safe Abortion Day: Bremer Frauenbeauftragte fordert ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche

Schwangerschaftsabbrüche müssen nach Auffassung der Landesfrauenbeauftragten Bettina Wilhelm zur medizinischen Grundversorgung gehören.

„Es ist unsäglich, dass Abbrüche nach wie vor als Straftat gelten und Ärztinnen und Ärzte nur begrenzt Informationen zur Verfügung stellen dürfen, die Frauen in einer Notlage dringend brauchen“, kritisierte Wilhelm. Sie äußerte sich im Vorfeld des internationalen Aktionstages für das Recht auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen (Safe Abortion Day) am gestrigen Montag.

Laut Paragraf 218 sei ein Schwangerschaftsabbruch hierzulande noch immer rechtswidrig und unter bestimmten Voraussetzungen lediglich geduldet, so Wilhelm. Für ÄrztInnen bedeute das Werbeverbot (§ 219a) trotz kontroverser politischer Debatten und Lösungsansätze unverändert, dass sie nicht ausreichend darüber informieren dürften, welche Methoden sie anwendeten. Sie hätten keine Rechtssicherheit und seien zudem massiven Angriffen so genannter LebensschützerInnen ausgesetzt, die sie diffamierten und mit Klagen überzögen.

Diese Stigmatisierung und Kriminalisierung führe dazu, dass immer weniger MedizinerInnen zu einem solchen Eingriff bereit seien. Das Fachwissen, wie dieser Eingriff sicher vorzunehmen sei, werde kaum noch vermittelt. Das gefährde betroffene Frauen.

„Es gilt: Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht“, so Wilhelm, die eine Abschaffung der Paragrafen 218 und 219a fordert. Durch Corona habe sich die Lage noch verschärft.

„Im Land Bremen sehen wir derzeit erhebliche Versorgungslücken, ganz besonders in Bremerhaven – hier ist ein Abbruch derzeit nicht möglich“, kritisierte die Landesfrauenbeauftragte. Konkret müssten ein medizinisches Gesundheitszentrum für Frauen in Bremerhaven geschaffen und darüber hinaus Kapazitäten in beiden Städten ausgebaut werden. (epd)