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Unter Dach und Fach?

Was finanziell rund ums Haus beachtet werden sollte

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sehen gleich hohe Freibeträge vor: 400.000 Euro pro Elternteil. Bei einer Schenkung können die Freibeträge jedoch alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden, bei der Erbschaftsteuer wiederum ist dies nur einmalig möglich.

Wird eine Immobilie zu Lebzeiten unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, senkt dies den beim Freibetrag zugrunde gelegten Wert. Steuerliche Tabellen berücksichtigen hierbei die Lebenserwartung der übertragenden Person.

Solche steuerlichen Vorteile sollten kein allein ausschlaggebender Grund für eine Schenkung sein. Der Verzicht auf den meist beträchtlichen Wert einer Immobilie kann größere potenzielle Investitionen – etwa in eine Ferien-Immobilie oder in ein Auto – einschränken. Nicht zuletzt wer seine Immobilie für die Altersvorsorge benötigt, sollte von einer Übertragung des Eigentums zu Lebzeiten absehen.

Vorsicht ist bei Reverse Mortgages geboten. Das sind Hypothekenkredite, die es selbst nutzenden Wohneigentümern ermöglichen, während der Vertragslaufzeit Eigentümer und Bewohner zu bleiben und dennoch aus ihrem Wohneigentum ein monatliches Einkommen zur Erhöhung der Liquidität im Alter zu erwirtschaften. Im Gegensatz zu einem klassischen Hypothekenkredit werden bei Reverse Mortgages sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen gestundet und erst zum Vertragsende ausschließlich aus dem Wert der Immobilie beglichen. Das heißt: Die Bank gewährt dem Hauseigentümer einen Kredit, der erst beim Tod des Kreditnehmers fällig wird. Können die Erben diesen Kredit tilgen, dürfen sie das Haus behalten. Andernfalls wird es verwertet: Die Erben erhalten in diesem Fall den Erlös abzüglich der Kreditkosten. Je länger Immobilienbesitzer leben und ihr Eigenheim nutzen, desto weniger bleibt für die Erben. Lars Klaaßen