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Selbst formuliert

Mit einem Testament übernimmt man Verantwortung

Nur rund 30 Prozent der Deutschen haben ihren letzten Willen formuliert und schriftlich festgehalten. Vielen sind zudem die wichtigsten Fakten rund um das Testament unbekannt. Der erste, weit verbreitete Irrtum: man habe nichts zu vererben – jeder Mensch hat ein Vermächtnis, und sei es nur die Regelung des eigenen Begräbnisses. Und jeder Mensch trägt die Verantwortung, seine Besitztümer oder Verfügungen so zu regeln, dass seine Erben sie ohne Komplikationen umsetzen können.

Wichtig ist die Kenntnis über die Erbfolge: Wer erbt nach gesetzlicher Bestimmung was und wie viel? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass nach dem Tod nicht automatisch das Gesamterbe dem Partner zufällt, sondern zwischen Partner und Kindern aufgeteilt wird. Ist der Erblasser mit dieser gesetzlichen Reihenfolge nicht einverstanden, macht dies eine ausdrückliche schriftliche Verfügung notwendig.

Das Verfassen eines Testaments ist im Normalfall unkomplizierter als oft befürchtet, der Gang zum Notar nicht zwingend erforderlich. Es genügt, das Testament selbst zu verfassen. Wichtig ist, dass das Testament handschriftlich verfasst wird. Ein Computerausdruck mit Unterschrift genügt im Zweifelsfall nicht, den Text einem bestimmten Verfasser zuordnen zu können. Auch Datum und Unterschrift sind Pflicht, am besten auf jeder Seite des Dokuments.

Alle Formulierungen sollten eindeutig sein. Damit der letzte Wille nach dem Tod nicht übersehen wird, kann man das Testament für geringe Kosten beim Amtsgericht hinterlegen. Zu Lebzeiten lässt das Testament sich vom Verfasser jederzeit vernichten, ändern oder ergänzen.

Ein wenig komplizierter ist ein von Eheleuten gemeinsam verfasstes Testament, das sogenannte Berliner Testament. Es wird meist genutzt, um sich gegenseitig zu Alleinerben einzusetzen und zu bestimmen, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass dann einem Dritten, meist den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Dieses Dokument darf nur von beiden Erblassern gemeinsam geändert werden. Nach dem Tod eines der beiden darf der hinterbliebene Partner nichts mehr ändern und kann es auch nicht mehr widerrufen.

In manchen Fällen, besonders, wenn es um hohe Vermögenswerte oder eine komplizierte Erbfolge geht, ist der Gang zum Notar sinnvoll. Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert des Erbes. Der Notar hilft beim Verfassen des Dokuments oder sichert das bereits vorher verfasste Testament. Durch die notarielle Beglaubigung wird aus dem privaten ein öffentliches Testament. Da das Testament dann beim Notar liegt, ist gewährleistet, dass es im Todesfall eröffnet wird und keine Fragen offenbleiben.

Cordula Rode