Repressionen auf der Krim: 110 Jahre Haft

Ein russisches Gericht verurteilt sieben Krimtataren zu langen Gefängnisstrafen. Sie sollen einer verbotenen islamischen Gruppe angehört haben.

eine Ausstellung in Moskau 2015 mit dem Titel "Krim" zeigt Putin als starken Mann

Unter Putin sind Haftstrafen und Folter schlimmerals zu Zeiten der Sowjetunion Foto: Yuri Kochetkov/dpa

MÖNCHENGLADBACH taz | Sieben ukrainische Krimtataren sind von einem russischen Gericht in Rostow-am-Don am Mittwoch zu insgesamt 110 Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in der islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir. Diese gilt in Russland als Terrororganisation. In der Ukraine ist sie nicht verboten.

Menschenrechtsgruppen sehen in dem Urteil den Versuch, den Teil der Gesellschaft auf der Krim, der die russische Annexion weitgehend geschlossen ablehnt, mit Repressalien mundtot zu machen. Derzeit stehen 100 Verfahren russischer Gerichte gegen Krimtataren, die auf der Krim leben, an. Es könnten noch einmal mehrere Hundert Jahre Haft dazukommen.

Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial beobachtet seit 15 Jahren in Russland und seit 2014 auf der Krim, wie die „staatliche Propaganda Islamfeindlichkeit nutzt und verschärft und Islam und Terrorismus gleichsetzt“.

Auch die Beweisführung des russischen Gerichts wirft Fragen auf. Zentrales Beweismittel, so die Menschenrechtlerin Halya Coynash von der Menschenrechtsgruppe Charkiw, seien drei heimlich mitgeschnittene Gespräche gewesen, die in einer Moschee auf der Krim geführt worden waren.

Fehlerhafte Gutachten

Coynash führt die Juristin für Forensik, Yelena Novoshilowa, an. Die halte die Gutachten der vom Geheimdienst FSB angeführten Experten zu den Mitschnitten für fehlerhaft. Nicht ein einziges Mal, so ­Novoshiloswa, sei auf den Mitschnitten der Begriff Hizb ut-Tahrir zu hören. An keiner Stelle, werde zum Hass gegen andere Völker oder Glaubensrichtungen angestachelt.

Für Boris Sacharow von der Menschenrechtsgruppe Charkiw geht das Urteil gegen die Krimtataren noch über die Menschenrechtsverletzungen der Sowjetunion hinaus. Damals hätten Dissidenten drei, mitunter auch zehn Jahre Haft bekommen. Aber Haftstrafen von bis zu 19 Jahren und Folter, wie sie in Putins Russland an der Tagesordnung sei, habe es damals nicht gegeben. Zudem verletze Russland grob internationales Recht, da es die eigene Gesetzgebung auf besetztem Gebiet anwende.

„Hizb ut-Tahrir ist eine friedliche islamische Partei. Ich halte ihre Einstufung als ‚terroristisch‘ in Russland und als ‚extremistisch‘ in Deutschland für problematisch aufgrund der Meinungsfreiheit.“

Das Verbot der Organisation in Deutschland hänge mit strengen Gesetzen gegen Antisemitismus und Holocaust-Leugnung zusammen“, so Sacharow. „Als Jude trage ich den Schmerz des Holocaust in mir. Aber ein Staat hat nicht das Recht, Meinungen in Friedenszeiten einzuschränken oder Menschen wegen ihrer Meinung zu verfolgen.“

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