Vorwürfe gegen Florian Schmidt: Im Visier der Opposition

Bei den Ermittlungen gegen den Baustadtrat und dem Vorkauf zugunsten der Diese eG geht es um alte Vorwürfe. Doch auch der Rechnungshof hat Kritik.

Florian Schmidt

Xhains Baustadtrat Florian Schmidt Foto: dpa

BERLIN taz | Hat Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Genossenschaft Diese eG rechtswidrig gehandelt und sogar Steuergelder verschwendet? Dieser Verdacht steht – mal wieder – im Raum, seit zunächst die B.Z. über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Schmidt berichtet hatte.

Demnach wurden die nach einer Strafanzeige aus dem letzten Jahr zunächst eingestellten Ermittlungen wegen Haushaltsuntreue im Mai wieder aufgenommen. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, seien „neue Erkenntnisse vorgetragen worden“, die einen „Anfangsverdacht“ rechtfertigen.

Laut Schmidts privat hinzugezogenem Rechtsanwalt Jony Eisenberg, der auch für die taz tätig ist, gibt es jedoch keinen neuen Sachstand. „Entgegen der öffentlichen Darstellung ist die Staatsanwaltschaft bisher nicht weiter tätig geworden“, so Eisenberg. Die Staatsanwaltschaft habe demnach gar keine Position dazu entwickelt, ob sie Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Schmidt sehe; eine Stellungnahme von Eisenberg sei „noch nicht bewertet“ worden.

Sicher ist nur: Es gibt eine Anzeige und einen Widerspruch gegen die ursprüngliche Einstellung durch die Anwältin Sandra von Münster, FDP-Ortsverbandsvorsitzende in Weißensee und aktiv im Vorstand der wirtschaftsnahen Volksinitiative Neue Wege für Berlin. Auf Anfrage der taz wollte sich von Münster, die auch private Investoren anwaltlich vertritt, zu ihren Vorwürfen nicht äußern und sagte lediglich: „Die Staatsanwaltschaft muss nun ihren Job machen.“

Finanzierung auf Kante

Der Bezirk hatte für sechs Häuser, die an private Investoren verkauft worden waren, das Vorkaufsrecht zugunsten der eigens dafür geschaffenen Diese eG ausgeübt. Dafür gab es ein Finanzierungsmodell basierend auf vier Säulen: ein Eigenanteil der MieterInnen von 500 Euro pro Quadratmeter, Bankkredite, ein Landeszuschuss von 10 Prozent – der letztlich nur für zwei Häuser bezahlt wurde – sowie Darlehen der Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB).

Der Bezirk hatte in allen Fällen das Vorkaufsrecht fristgemäß ausgeübt, noch ehe die Darlehen der IBB in Höhe von etwa 22 Millionen Euro aus einem Landesprogramm zur Förderung genossenschaftlichen Neubaus und Bestandserwerbs formal im Beteiligungsausschuss beschlossen worden waren. Die Diese eG, Schmidt und die Grünen beriefen sich dabei stets darauf, dass der politische Wille, dies so zu beschließen, im Koalitionsausschuss kundgetan war.

Bis zum endgültigen Beschluss im Dezember, an dem drei Senatsverwaltungen beteiligt waren, stand die Finanzierung der Hausankäufe auf der Kippe. Dadurch entstanden dem Bezirksamt Kosten durch Verzugszinsen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Die Rede ist von 160.000 Euro, ursprünglich hatte Schmidt von bis zu 300.000 Euro gesprochen.

Hypothetische Risiken

Eisenberg teilt dazu mit, Schmidt sei „hypothetische Risiken eingegangen“; denn die zuständigen Senatsstellen hätten „den Eindruck erweckt“, dass die erforderten Förderungen und Darlehen „gewährt werden können“.

Überdies weist der Anwalt auf die politischen Konsequenzen hin: „Hätte Schmidt nicht gehandelt, wären die Immobilien in die Hände von Erwerbern gelangt, die sich dezidiert geweigert haben, Abwendungsvereinbarungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu unterzeichnen. Eine Verdrängung von Mieterinnen war zu befürchten.“ Insgesamt wurden 169 Wohnungen angekauft; die Diese eG ist dabei langfristige Bindungen zum Schutz der MieterInnen eingegangen.

Geht es nach CDU und FDP, soll auf das Mittel ganz verzichtet werden. So sagte der Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Evers, der Morgenpost: „Das Vorkaufsrecht ist ein falsches Versprechen an die Mieter und für das Land Berlin mit massiven Risiken behaftet. Deshalb sagen wir: Finger weg davon.“ Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sibylle Meister, sagte, das Vorkaufsrecht „kaschiert nur, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu wenig bauen“.

Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, spricht gegenüber der taz von einer „politischen Kampagne“ der Opposition: „Die politischen Gegner*innen des Vorkaufsrechts und einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung schlachten die Tatsache aus, dass es Strafanzeigen gibt, die aus ihren eigenen Reihen kommen.“

Sie verweist darauf, dass unter Rot-Rot-Grün mehr als 4.000 Wohnungen über das Vorkaufsrecht abgesichert wurden, kritisiert aber auch, dass der Senat die Förderung des Ankaufs „verschleppt“ habe. Erst dadurch sei es zu der Situation gekommen, in der die Diese eG drohte, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können.

Selbst wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgenlos bleiben, dürfte es für Schmidt noch einmal ungemütlich werden. Denn auch der Landesrechnungshof prüft die Diese-Vorkäufe; das Ergebnis erscheint im Oktober als Teil des Jahresberichts 2020. Medienberichten zufolge sehen die Prüfer eine Reihe von Mängeln und Fehlern.

Dabei geht es um mehr als den entstandenen finanziellen Schaden. Die Prüfer sollen sieben Punkte monieren, etwa dass es für jeden Hauskauf einen eigenen Bezirksamtsbeschluss bräuchte und Schmidt keine ausreichende Finanzierungsprüfung vorgenommen habe. Schmidberger widerspricht: Der Bezirk habe einen Vorratsbeschluss, der Schmidt zu seinem Handeln ermächtige, ebenso sei eine „ausreichende Prüfung“ vorgenommen worden. Die Opposition freut sich jedoch bereits auf den Bericht. CDU-Mann Evers hat Akteneinsicht beantragt, um Prüfungsdetails zu bekommen, die er in dem offiziellen Bericht nicht erwartet.

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