Kalbitz' Mitgliedschaft in der AfD: Er bleibt draußen

Das Landgericht Berlin lehnt Andreas Kalbitz' Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Damit endet eine desaströse Woche für den Rechtsextremen.

Ein LKW mit dem Konterfei des ehemaligen Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzenden Andreas kalbitz fährt am Berliner Landgericht vorbei

Mitfahrgelegenheit für Andreas Kalbitz vor dem Berliner Landgericht Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Andreas Kalbitz bleibt vorerst draußen. Das Landgericht Berlin hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung des ehemaligen AfD-Politikers abgelehnt. Damit muss er weiterhin auf seine AfD-Mitgliedschaft verzichten – und auch auf die damit verbundenen Posten als Beisitzer im Bundesvorstand und Landesparteivorsitzender in Brandenburg.

Dies ist der negative Höhepunkt einer turbulenten Woche für den Ex-AfD-Politiker. Am Dienstag trat Kalbitz endgültig als Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion zurück, nachdem er dem parlamentarischen Geschäftsführer seiner Fraktion durch einen Faustschlag einen Milzriss zugefügt hatte.

Der Entscheidung des Landgerichts war ein monatelanger Kampf um Kalbitz' Mitgliedschaft vorausgegangen. Bundesvorstand und Parteischiedsgericht der AfD hatten entschieden, dass seine Mitgliedschaft annulliert werden muss, da Kalbitz bei seinem Parteibeitritt vorherige Mitgliedschaften in vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen verschwiegen haben soll. Kalbitz wehrte sich juristisch, erst gegen die Entscheidung des Bundesvorstands und nun gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts.

Das Landgericht Berlin erläuterte, dass ein Eingreifen ihrerseits nur infrage komme, wenn diese Annullierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Gericht keinen Bestand hätte. Dafür gebe es jedoch keine Evidenz. Kalbitz müsse daher die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten. Bis es dazu kommt, dürften jedoch Monate vergehen.

Der „Parteikrebs“ solle sich zurückziehen

Kurz vor dem Gerichtstermin erschien auch Alexander Gauland im Gericht, verließ den Saal dann jedoch vor Beginn der Verhandlung ohne Kommentar. Gauland hatte Kalbitz' Verhalten in der „Box-Affäre“ zuletzt „unverzeihlich“ genannt, sah jedoch keinen Zusammenhang zum Verfahren um die Annullierung seiner Mitgliedschaft. Wahrscheinlich ist, dass er durch sein Erscheinen seine Unterstützung für den in der Partei zunehmend isolierten Kalbitz signalisieren wollte.

Der juristische Streit um Kalbitz ist nun bis zum Urteil im Hauptverfahren entschieden, die eindeutige Entscheidung des Gerichts deutet darauf hin, dass eine möglichen Berufung wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Kalbitz muss also weiterhin auf seine AfD-Mitgliedschaft verzichten. Damit verliert er wohl auch seine letzte Chance auf eine Rehabilitierung innerhalb der Partei. Denn nachdem er seinen Fraktionskollegen durch einen Schlag ins Krankenhaus brachte, schwindet der Rückhalt für den Organisator des offiziell aufgelösten „Flügels“.

Ein Mitarbeiter der Landtagsfraktion schrieb am Dienstag auf Facebook einen Beitrag mit dem Titel „Andreas, bitte geh!“. Darin wirft der Mitarbeiter Kalbitz vorherige Gewaltausbrüche vor und bezeichnet ihn als „Parteikrebs“. Selbst der Kalbitz nahestehende AfD-Bundesvorsitzende Tino Chruppalla nannte Kalbitz' Rücktritt von der Fraktionsspitze „in dieser Situation konsequent und richtig“. Die Tage des Strippenziehers Kalbitz scheinen gezählt.

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