Einsätze im Mittelmeer verhindert: NGO-Schiffe dürfen nicht aufbrechen

Die NGO Mare Liberum beobachtet eigentlich die humanitäre Lage im Mittelmeer. Nun blockieren deutsche Behörden das Auslaufen ihrer Schiffe.

Das Schiff aufgenommen auf dem Meer umgeben von Hügeln

Dürfen wegen einer Festhalteverfügung nicht raus: die Schiffe von Mare Liberum Foto: Mare Liberum

BERLIN taz | Zwei Schiffe der NGO Mare Liberum durften am Donnerstag nicht wie geplant ins Mittelmeer aufbrechen. Deutsche Behörden hätten die Schiffe „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ mit einer Festhalteverfügung blockiert, wie die NGO berichtet. Man sei „stinksauer“, erklärte Vorstandsmitglied Hanno Bruchmann. Man werde die Entscheidung „sofort per Eilantrag anfechten“.

Die Schiffe der Mare Liberum fahren keine Seenotrettungsmissionen, beobachten aber seit 2018 die menschenrechtliche Situation für geflüchtete Menschen an der Seegrenze zwischen Türkei und Griechenland. Dabei hat die NGO mehrfach über rechtswidrige Push-backs der griechischen Küstenwache und über Gewaltanwendung berichtet.

Die Berufsgenossenschaft Verkehr beziehe sich in ihrer Festhalteverfügung auf eine Änderung der Schiffssicherheitsverordnung durch das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vom März dieses Jahres. Darin heißt es im Kern, dass für humanitäre Zwecke eingesetzte Schiffe unter deutscher Flagge die gleichen Anforderungen hinsichtlich Bauweise, Ausrüstung und Besatzung erfüllen müssen, wie sie sonst für die gewerbliche Berufsschifffahrt gelten.

„Je nach eingesetztem Bootstyp sind diese Anforderungen mit unverantwortlich hohen Kosten im sechsstelligen Bereich verbunden oder aber objektiv gar nicht umsetzbar“, erklärte Mare Liberum. Das gelte zum Beispiel für ihr Schiff „Sebastian K“, eine handelsübliche Segelyacht.

Proteste der NGOs

Die Berufsgenossenschaft Verkehr bestätigte den Sachverhalt. Die Schiffe verfügten „nicht über gültige Sicherheitsbefugnisse“. Seit der Verordnungsänderung gebe es Ausnahmen für Sportfahrzeuge nur, „wenn sie für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden“. Das sei bei dem von Mare Liberum beabsichtigten Einsatzzweck „nicht der Fall“. Die BG Verkehr wies darauf hin, dass Schiffe anderer NGOs – etwa die gerade ausgelaufene „Sea-Watch 4“ – „mit unseren Sicherheitszeugnissen unterwegs sind“.

Bereits 2019 hatte Mare Liberum für ihr gleichnamiges Schiff eine Festhalteverfügung erhalten und erfolgreich dagegen geklagt. Etwa ein Jahr später folgte dann die Änderung der Verordnung – „um den Einsatz für die Rechte Flüchtender doch noch blockieren zu können“, so die NGO.

Auch das Bündnis Seebrücke reagierte empört auf die Blockade der Schiffe. „Im Mittelmeer sterben Menschen, weil gegen internationale Gesetze verstoßen wird. Deutschland reiht sich in die Liste der Staaten ein, die aktiv gegen humanitäre Hilfe vorgeht“, sagte die Aktivistin Anja Sportelli. „Die EU möchte im Mittelmeer keine Beobachter:innen bei ihrem völkerrechtswidrigen Tun.“

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