Iranische Anwältin im Hungerstreik: Schutzlos in Haft

Die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh fordert die Freilassung der politischen Gefangenen im Iran. In Haft gebe es keinen Schutz vor Corona.

eine Frau mit Kopftuch hinter einer Statue der Justizia

Nasrin Sotoudeh im Jahr 2008 in ihrem Teheraner Büro

BERLIN taz | Die iranische Menschenrechtsaktivistin und Anwältin Nasrin Sotoudeh befindet sich seit dem 12. August im Hungerstreik. Ihr Leben ist in Gefahr. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen haben in den vergangenen Tagen ihre sofortige Freilassung gefordert.

Auch der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen, sagte der Welt am Sonntag, Sotoudeh schwebe in akuter Lebensgefahr, sie „muss freigelassen werden“. Ihr Einsatz für Menschen- und Bürgerrechte sei „kein Verbrechen“.

Nach ihrem Jurastudium arbeitete die 1963 in Teheran geborene Sotoudeh zunächst als Journalistin, schrieb insbesondere über Frauenrechte für reformorientierte Zeitungen. Erst sieben Jahre nach ihrem Studium erhielt sie die Zulassung, als Anwältin zu arbeiten.

Seitdem verteidigt sie Oppositionelle, vor allem minderjährige Häftlinge. Darüber hinaus engagiert sie sich früh für Frauen- und Kinderrechte. Sie gehört zu den Initiatorinnen der Kampagne „1 Million Unterschriften“, die Gleichberechtigung für Männer und Frauen in der Islamischen Republik fordert.

Haft, Berufsverbot, Peitschenhiebe

Im September 2010 wurde Sotoudeh wegen ihres Engagements bei den Protesten gegen die umstrittene Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad festgenommen.

Nach Auskunft ihres Mannes Resa Khandan wurde sie vom einem Revolutionsgericht wegen „Kampf gegen die nationale Sicherheit, Propaganda gegen die islamische Staatsordnung, Mitgliedschaft in dem Verein zur Verteidigung der Menschenrechte und Verstoß gegen die islamische Kleiderordnung“ zu elf Jahren Haft und 20-jährigem Berufsverbot verurteilt.

Gut einen Monat nach dem Amtsantritt von Präsident Hassan Rohani im August 2013 wurde sie vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Sotoudeh wurde im Juni 2018 erneut verhaftet, weil sie zwei Frauen verteidigte, die aus Protest gegen islamische Kleidungsvorschriften demonstrativ ihr Kopftuch in der Öffentlichkeit abgelegt hatten.

Ihr wurden Anstiftung zu Aufruhr, Verbreitung falscher Nachrichten und Beleidigung der Staatsführung vorgeworfen. Sie wurde von einem Revolutionsgericht zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenschlägen verurteilt.

Kein Schutz für politische Gefangene

Sotoudeh ist Mutter von zwei Kindern. Mit ihrem Hungerstreik fordert sie die Freilassung aller politischen Häftlinge im Land. Denn in den iranischen Gefängnissen gibt es laut einem Bericht der BBC kaum Möglichkeiten für Gefangene, sich vor der Infizierung mit dem Coronavirus zu schützen. Die Häftlinge sind nicht einmal in der Lage, sich eine Maske zu besorgen.

In den Trakten der politischen Gefangenen werden Infizierte nicht von Gesunden getrennt. Die hygienischen Vorschriften werden nicht eingehalten. Justizchef Ebrahim Raisi hatte angekündigt, alle gefährdeten Gefangenen zu beurlauben. Doch das gilt offenbar nicht für politische Häftlinge.

Ihnen, schreibt Sotoudeh, werde das Recht auf Hafturlaub verwehrt. Mehrere Mitinhaftierte haben sich ihrer Forderung angeschlossen und befinden sich ebenfalls im Hungerstreik.

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