Entschädigungen für Kohlekonzerne: Streit um Ausstieg

Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden. Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten Vertrag.

Dampfende Kühltürme von Kohlekraftwerk

2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz Foto: picture alliance/Patrick Pleul/zb/dpa

Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen.

Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen regeln. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer Anhörung wissenschaftliche Expertise eingeholt.

Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen?

Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert.

Regelung könnte zu vage sein

Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage.

Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die Juristin.

Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen.

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