Fall Oury Jalloh: Sonderberater entdecken Fehler

Von Christian Jakob

Die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ungeklärten Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh waren nach Einschätzung von juristischen Experten rechtswidrig. „Das gesamte Handeln der Polizei am 7. Januar 2005 sei fehlerbehaftet und rechtswidrig gewesen“, sagte Rechtsanwalt Jerzy Montag am Freitag in Magdeburg. „Wären diese Fehler unterblieben, dann wäre Oury Jalloh mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch am Leben“, so Montag. Neue Ermittlungsansätze oder offene Fragen gebe es jedoch nicht, die Einstellung des Falls sei rechtens gewesen.

Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen hatte den ehemaligen grünen Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag und den ehemaligen Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel als „Berater“ eingesetzt, die den Rechtsausschuss des Landtags im Jalloh-Fall „unterstützen“ sollten. Nach acht Monaten legten sie nun einen rund 300 Seiten starken Bericht vor.

Der Sierra Leoner Oury Jalloh war im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt verbrannt. Die Justiz ging lange von einem Suizid aus. 2017 nahm die Staatsanwaltschaft Dessau jedoch Mordermittlungen auf, nachdem eine Reihe von Sachverständigen Hinweise darauf gefunden hatten, dass Jalloh im Revier angezündet worden sein muss.

Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte daraufhin einen förmlichen, öffentlich tagenden Untersuchungsausschuss in dem Fall beantragt – und zwar während das Mordermittlungsverfahren noch lief. Doch das hatte die Koalition abgelehnt und stattdessen Montag und Nötzel bestellt. Ihre Arbeit sollten diese erst aufnehmen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Akte im November 2018 geschlossen hatte. Vorgesehen war, dass die beiden Berater auch mit den beteiligten Staatsanwälten und Justizmitarbeitern sprechen sollten. Diese weigerten sich mit ihnen zu reden. Das Justizministerium hatte daraufhin eine unbeaufsichtigte, vertrauliche Befragung der StaatsanwältInnen durch die Gutachter als verfassungswidrig abgelehnt.