Grenzpolizei ohne Zähne

Bayerisches Gericht urteilt gegen Prestigeprojekt

Aus München Christian Rath

Bayern durfte zwar eine eigene Grenzpolizei einrichten, diese darf aber keine grenzpolizeilichen Befugnisse haben. Das entschied an diesem Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München. Eine Klage der bayerischen Grünen hatte damit teilweise Erfolg.

Für den Grenzschutz ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig. Bayern hat 2018 jedoch als erstes und einziges Bundesland eine eigene bayerische Grenzpolizei eingeführt. Die zunächst 500 Beamten sollen bis 2023 auf 1.000 Beamte aufgestockt werden. Die Einführung der Grenzpolizei war 2018 ein hochpolitischer Akt. Es war der Sommer, in dem die CSU offen gegen Kanzlerin Merkels Flüchtlingspolitik rebellierte und die Zurückweisung fast aller Flüchtlinge an der Grenze forderte. Söder wollte sich vor der bayerischen Landtagswahl im Herbst 2018 mit konservativen Positionen profilieren.

Dass nun aber die bayerische Grenzpolizei im Alleingang die bayerischen Grenzen schließt, verhinderte ausgerechnet der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Im Juli 2018 stellte er in einer Vereinbarung mit Bayern klar, dass die bayerische Grenzpolizei „nur auf Anforderung oder mit Zustimmung“ der Bundespolizei eigene Grenzkontrollen durchführen kann. Für Zurückweisungen von Ausländern soll ausschließlich die Bundespolizei zuständig sein. Die bayerischen Grünen klagten 2019 dennoch gegen die weitergehenden Änderungen im bayerischen Polizeirecht – und erhielten nun vom bayerischen Verfassungsgerichtshof teilweise recht.

Zwar durfte Bayern eine eigene Grenzpolizei einrichten. Der Landtag durfte der Grenzpolizei aber keine eigenständigen grenzpolizeilichen Befugnisse zuweisen. Denn hierfür habe der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das eher CSU-freundliche bayerische Verfassungsgericht konnte an diesem Punkt kaum anders entscheiden, denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende 2018 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass Bayern keine Gesetze zum Grenzschutz beschließen darf.

Das Urteil ist nun zwar peinlich für Söder und die CSU. Praktisch ändert sich aber nichts. Wie schon bisher kümmert sich die bayerische Grenzpolizei vor allem um die grenznahe Fahndung, die sogenannte Schleierfahndung, im Korridor von 30 Kilometern zur Grenze. Gelegentlich hilft die Grenzpolizei auch der Bundespolizei bei Grenzkontrollen. Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, und Tobias Reiß, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion, zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung der Richter.

(Az.: Vf. 10-VIII-19)