Reform des Embryonenschutzgesetzes: Ärzte wollen Eizellspende erlauben

Die Bundesärztekammer fordert eine Liberalisierung des Embryonenschutzes. Die bisher gültige gesetzliche Regelung sei veraltet, so die Mediziner.

Ein Behälter ist in Vogelperspektive fotografiert

Ein Behälter mit eingefrorenen Eizellen in einem Kinderwunschzentrum in Magdeburg Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/picture alliance

BERLIN taz | Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland zum Wohl von Kindern und Müttern nach internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Standards auszurichten. Nicht nur die Eizellspende müsse erlaubt werden, sondern auch die Identifikation und Auswahl entwicklungsfähiger Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung übertragen werden, forderte der Präsident der Kammer, Klaus Reinhardt, in einem am Mittwoch veröffentlichten Memorandum.

Das Embryonenschutzgesetz von 1990 sei „veraltet“, so Reinhardt. Es verbietet unter anderem die Eizellspende, erlaubt aber die Samenspende. Diese Ungleichbehandlung lasse sich nicht rechtfertigen, erklärte Jan-Steffen Krüssel, Vorsitzender des Arbeitskreises „Offene Fragen der Reproduktionsmedizin“ bei der Bundesärztekammer. Viele Paare gingen dann ins Ausland. Dort aber werde die Eizellspende oft anonym praktiziert, wodurch dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibe.

Aufgehoben werden müsse auch die sogenannte Dreierregel. Sie begrenzt die Zahl der Embryonen, die pro Zyklus für künstliche Befruchtungen erzeugt werden dürfen, auf drei. Zugleich sieht sie vor, dass nicht mehr Eizellen befruchtet als übertragen werden dürfen. Damit ist auch eine Selektion ausgeschlossen.

Dies verursache den betroffenen Frauen unnötiges Leid: Viele bekämen aufgrund der geltenden Gesetzeslage derzeit Embryonen übertragen, die sich niemals zu Kindern entwickeln könnten – und müssten dann die künstliche Befruchtungsprozedur wiederholen. Andere durchlebten durch den Transfer mehrerer Embryonen ungewollte oder risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften – häufiger als überall sonst in der EU. „Es ist beschämend“, sagte Krüssel.

Eine Klarstellung möchte die Bundesärztekammer auch für Embryospenden erreichen. Paare, die am Ende einer künstlichen Befruchtung überzählige Embryonen haben, können diese derzeit entweder einfrieren, vernichten oder anderen Paaren spenden. Nicht geregelt dagegen sind das Verfahren der Spende, die Kriterien zur Vergabe der Embryonen sowie Fragen nach dem Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung bei Embryospenden.

Zuletzt hatten sich im Jahr 2019 Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz ausgesprochen. Der Ethikrat hatte bereits 2016 eine gesetzliche Klarstellung im Sinne einer Erlaubnis für die Embryospende gefordert. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr begrüßte den Vorstoß der Ärzteschaft und regte darüber hinaus die Legalisierung der Leihmutterschaft an.

Der CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, seit jeher ein reproduktionsmedizinischer Hardliner, hat indes deutlich gemacht, dass das Embryonenschutzgesetz jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht mehr geändert wird.

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