Gekündigte Anti-Corona-Demonstrantin: Kein Berufsverbot

Auch wenn das Futter für Verfolgungswahn bietet: Eine Anti-Corona-Demonstrantin, die einen Test verweigert, ist in einem Altenheim nicht tragbar.

Menschen sitzen auf der Straße einer Reihe Polizist*innen in Kampfmontur gegenüber. Einer hält das Grundgesetz hoch.

Ob da auch was über körperliche Unversehrtheit drinsteht? Sitzblockade mit Grundgesetz Foto: Christoph Soeder/dpa

Fristlose Kündigung nach Hygiene-Demo – das ist gefundenes Fressen für Verschwörungsgläubige. Das klingt nach Berufsverbot für Systemkritiker*innen. Denn als solche verstehen sich ja nicht wenige der Coronaskeptiker*innen, die ihre Zweifel an der Natur – oder gar der Existenz – des Virus und den daraus abzuleitenden Konsequenzen derzeit auf die Straße tragen.

Dafür müssen sie nicht einmal selbst Nazis sein, vielen genügt das Gefühl, mit diesen irgendwie mehr gemein zu haben als mit der großen Mehrheit der Bevölkerung, die das „System“, also die parlamentarische Demokratie, bei allen Mängeln im großen Ganzen doch ganz gut finden.

Und tatsächlich mag eine fristlose Kündigung auf den ersten Blick rabiat wirken. Zu verstehen ist sie aus der konkreten Situation: Nirgendwo sind Menschen den Gefahren der Coronapandemie so wehrlos ausgeliefert wie in Alten- und Pfegeheimen, nirgendwo ist deshalb die Verantwortung für ihren Schutz größer. Das belegen die ganz nüchternen Sterbezahlen. Daran werden auch die größten Verschwörungsmystiker*innen nichts drehen können, höchstens achselzuckend sagen: Die wären ja eh’ bald gestorben.

Wenn nun eine Altenheim-Mitarbeiterin sich bei der zentralen Anti-Corona-Demonstration zwischen Tausenden gedrängelt hat, die den Verzicht auf Atemmasken zu ihrem zentralen Programmpunkt gemacht haben, dann muss man davon ausgehen, dass sie sich dem maximalen Infektionsrisiko ausgesetzt hat.

Wer nicht duldet, dass ihm ein Tröpfchen Spucke entnommen wird, muss arg ideologisch verbohrt sein

Sogar ohne Krankheitssymp­tome wäre es von der Arbeitgeberin vernünftig, einen Coronatest zu verlangen, bevor die Mitarbeiterin wieder den Hochsicherheitstrakt Altenheim betritt. Nachdem die Mitarbeiterin krank geworden ist, wäre es geradezu fahrlässig, darauf zu verzichten – und gegebenenfalls sogar justiziabel, falls es in der Folge zu einem Corona-Ausbruch in der Einrichtung käme.

Schließlich ist ein Coronatest ein sehr milder Eingriff, anders als eine Röntgenaufnahme keine Körperverletzung und anders als ein Aids-Test nicht mit potenziell stigmatisierenden Folgen behaftet. Wer nicht duldet, dass ihm ein Tröpfchen Spucke entnommen wird, muss schon arg ideologisch verbohrt sein – und wäre damit in der gegenwärtigen Lage auch dauerhaft ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

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Jan Kahlcke, war von 1999 bis 2003 erst Volontär und dann Redakteur bei der taz bremen, danach freier Journalist. 2006 kehrte er als Redaktionsleiter zur taz nord in Hamburg zurück

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