Verstöße gegen Maskenpflicht in Zügen: Einheitsbußgeld gefordert

Verstöße gegen die Maskenpflicht sind unterschiedlich teuer. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz fordert einheitliche Strafen.

Menschen mit Masken auf einem Bahnsteig vor einem ICE.

Bahnsteig in Essen ohne Maskenmuffel, wer keine trägt, soll in ganz Deutschland gleich viel zahlen Foto: Oliver Berg/dpa

BERLIN taz | Wer ohne Mund-Nasen-Bedeckung mit dem ICE 598 von München nach Berlin reist, fährt durch sieben Bundesländer – und hat je nach Standort keinerlei Sanktion oder Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe zu fürchten. Das sollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die MinisterpräsidentInnen beim Coronagipfel am Donnerstag ändern, fordert die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD), derzeit Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder. „Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin sollten einen bundeseinheitlichen Korridor für Bußgelder vereinbaren, damit das möglichst einheitlich ist“, sagt sie.

Bundesweit gilt zwar eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Aber die Länder gehen mit Verstößen unterschiedlich um. Wer in München ohne Maske in den Zug steigt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen, WiederholungstäterInnen müssen 500 Euro zahlen. Der in Stuttgart zusteigende Fahrgast muss zwischen 100 und 250 Euro zahlen, wird er in Frankfurt/Main erwischt, nur 100 Euro. Wer erst in Erfurt entdeckt wird, kommt bis zum 1. September ohne Strafzahlung davon, danach sind 60 Euro fällig. Das Gleiche gilt für PassagierInnen, die in Leipzig auffallen. In Wittenberg in Sachsen-Anhalt dagegen sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht weiterhin straffrei bleiben.

Angekommen in Berlin droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Bei Weiterfahrten im Nahverkehr können MaskenverweigererInnen außerdem mit einer Strafe in Höhe von 50 Euro rechnen, die die Berliner Verkehrsbetriebe erheben. Aber das gilt nur bis zur Stadtgrenze. In Brandenburg kommt auf Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung zurzeit gar keine Strafe zu.

Auch im Saarland gibt es keine Sanktionen gegen maskenlose Fahrgäste. In den übrigen Bundesländern sind unterschiedliche Geldbußen vorgesehen. In Rheinland-Pfalz liegt die Strafe aktuell bei 10 Euro. Die rot-grün-gelbe Landesregierung will sie aber anheben, wenn es zu keiner bundesweit einheitlichen Lösung kommt. Die Verkehrsminister der Länder hatten bei ihrer Sitzung in der vergangenen Woche über die unterschiedlichen Regelungen gesprochen, aber keinen Beschluss dazu gefasst.

Reservierungspflicht für Fernzüge unwahrscheinlich

Verkehrsunternehmen, Bund, Länder und Kommunen werben derzeit mit der gemeinsamen Kampagne #besserWeiter darum, dass Fahrgäste wieder Busse und Bahnen nutzen. Die Auslastung liegt mittlerweile bei 60 bis 70 Prozent, nachdem sie zu Beginn der Coronakrise extrem zurückgegangen war. Damit steigt auch die Furcht vor überfüllten Zügen. Vertreter der Eisenbahngewerkschaft GdL, VerkehrspolitikerInnen und andere fordern eine Reservierungspflicht für Fernzüge, wie sie etwa in Italien oder Frankreich üblich ist. Damit könnte etwa gewährleistet werden, dass Sitze frei bleiben.

Dass eine Reservierungspflicht eingeführt wird, ist aber eher unwahrscheinlich. Neben dem Vorstand der Deutschen Bahn hat sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dagegen ausgesprochen. Eine Reservierungspflicht würde zu einer kompletten Änderung des Bahnbetriebs führen, sagt er. Die Folge wären weniger Flexibilität für Fahrgäste und weniger Kapazitäten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.