Doktor weg, aber sonst keine Strafe

Kein Strafprozess gegen den ehemaligen Innensenator Michael Neumann nach Entzug des Doktortitels

Der frühere Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) muss nach dem Entzug seines Doktortitels keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Das Ermittlungsverfahren gegen den 50-Jährigen „wegen des Verdachts der Falschen Versicherung an Eides statt“ sei gegen Zahlung von 1.000 Euro vorläufig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg der Deutschen Presse-Agentur.

Von einer Anklageerhebung werde mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten abgesehen, weil die Schuld als gering anzusehen wäre und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung beseitigt werden könne, sagte die Sprecherin. Endgültig eingestellt werde das Verfahren jedoch erst, wenn Neumann die 1.000 Euro tatsächlich bezahlt habe.

Nicht ohne fremde Hilfe

Die Universität der Bundeswehr Hamburg hatte Neumann, der von 2011 bis 2016 Innensenator war, im September 2019 den 2017 verliehenen Doktortitel entzogen. „Die zuständige Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an Herrn Michael Neumann zurückgenommen“, hieß es. Bereits seit Juni 2019 hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt. Hintergrund war eine Strafanzeige eines Hochschulprofessors. Demnach soll Neumann im Rahmen seines Promotionsverfahrens falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben.

Im Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens müssen die Doktoranden an der Bundeswehruniversität an Eides statt versichern, dass sie die Dissertation selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die den herangezogenen Werken wörtlich und sinngemäß entnommenen Stellen als solche gekennzeichnet haben. (dpa)