Nach Protest kein neuer Job

Ehemaliger HU-Beschäftigter wehrt sich gerichtlich dagegen, dass ihm eine neue Stelle verweigert wird

Von Peter Nowak

Im Sommer 2018 bewegte der Streik der Studentischen Beschäftigten die Berliner Hochschulen. Für einige Wochen war der Campus­-Alltag von Vollversammlungen, Demonstra­tio­nen und politischen Debatten geprägt. Zwei Jahre später ist Moritz W., der seinen vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, noch immer mit den Folgen konfrontiert. Der ehemalige Personalrat und Gewerkschafter ist seit mehreren Jahren an der Humboldt-Universität (HU) im IT-Bereich beschäftigt.

Nachdem sein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen war, hatte er sich um einen neuen Job beworfen. Den bekam er nicht, weil er vor zwei Jahren mit Sprühkreide einen Streikaufruf an der Fassade der Juristischen Fakultät der HU angebracht hatte. Ein Jurastudent hatte die Aktion fotografiert und die Polizei gerufen. Die kontrollierten W. und eine Kommilitonin in der Nähe. Obwohl die beiden Studierenden das Graffito mit Taschentüchern entfernten, hatte die Aktion für W. Folgen. Eine Anklage wegen Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes wurde unter Auflagen eingestellt. W. musste Sozialstunden leisten und für die Reinigung des Mauerstücks 700 Euro bezahlen.

HU sieht Vertrauensverhältnis gestört

Dass ihm nun auch eine Weiterbeschäftigung an der HU mit dem Verweis auf die Sprühaktion verweigert wird, will er nicht akzeptieren. Eine gütliche Einigung ist vor wenigen Tagen vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Für Anfang November ist der nächste Prozesstermin anberaumt. Dann soll die Frage geklärt werden, ob die Mitteilung eines Professors an W., dass er die Stelle im IT-Bereich bekommen soll, schon eine Anstellung war. Die HU-Verwaltung verneint das und sieht wegen der Sprühaktion das Vertrauensverhältnis gestört: Damit stelle sich die Frage, ob W. für eine Stelle im öffentlichen Dienst geeignet sei.

Dies empört gewerkschaftlich organisierte Studierende. Sie stellen die Stellenverweigerung in den Kontext einer autoritären Haltung gegen studentische Proteste an der HU. Dort wurde im letzten Jahr zum Beispiel auch eine Besetzung an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät von der Polizei beendet.

Die für den Fachbereich Bildung zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretärin Jana Seppelt sieht in der Jobverweigerung die Sank­tio­nierung eines aktiven Gewerkschafters. W. habe als Mitglied des Personalrats die bisherige rechtswidrige Praxis der Anwendung des Tarifvertrages für studentische Hilfskräfte (TV Stud) auf nichtwissenschaftliche Tätigkeiten am Campus angeprangert und Beschäftigte unterstützt, die sich dagegen mit Klagen zu Wehr setzen. Die Presseabteilung der HU teilte auf Nachfrage mit, dass sie zu Einzelpersonalangelegenheiten und zum laufenden Gerichtsverfahren keine Stellungnahme abgibt.