Ende für Volksbegehren zum Mietenstopp: Am Ende muss der Bund ran

Letztlich wird Karlsruhe darüber entscheiden, ob Länder Mieten in Eigenregie deckeln dürfen.Wenn nicht, muss die Stunde der Bundespolitik schlagen.

Menschen halten die Schilder mit den Buchstaben Danke hoch.

Trotz Erfolg beim Unterschriftensammeln: Erstmal kein Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ Foto: Sigi Jantz/Mieterverein München

Die bayerische Verfassung ist ein schön zu lesendes Werk. Darin steht in Artikel 106, Absatz 1 der ebenso einfache wie eindeutige Satz: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Spätestens seit Donnerstag wissen die Bürger Bayerns, welche Bedeutung diese Aussage für das konkrete Leben hat: Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ sei sie „irrelevant“, sagte Bayerns Verfassungsgerichtspräsident Peter Küspert wörtlich. Sprich: Verfassungslyrik.

Für die Mieter in München und anderen Städten, von denen viele existenzielle Angst haben und fürchten, die nächste Erhöhung nicht mehr zu verkraften, ist das Urteil ein Schlag. Die rechtlichen Winkelzüge, mit der das Mietenstopp-Bündnis ein Landesgesetz formen wollte, mögen kühn gewesen sein. Sie haben dem trocken-analytischen Blick der Verfassungsrichter nicht standgehalten, die das Volksbegehren nicht zuließen.

Dass es aber so weit gekommen ist, dass 52.000 Bürger unterschrieben haben und bei Zulassung die Landesregierung in arger Schwierigkeit gesteckt hätte, zeigt die Dimension des Problems. Bundesrecht geht vor – doch mehr Differenzierungen für Länder und Regionen sind dringend nötig. München oder Berlin sind nicht die Oberpfalz oder die Lausitz. Darauf muss der Bund eingehen und daran arbeiten, wie das zu verändern ist. Wenn die Mieten nicht einmal für sechs Jahre eingefroren werden können, dann schreitet die Gentrifizierung immer weiter voran, und dann verlässt auch die finanzielle Mittelschicht die Städte.

Der bayerische Mietenstopp und der Berliner Mietendeckel hängen zusammen, auch wenn sie sich inhaltlich unterscheiden. Letztlich wird Karlsruhe darüber entscheiden, ob Länder so etwas in Eigenregie dürfen. Wenn nicht, dann muss die Stunde der Bundespolitik schlagen. Für CDU/CSU und erst recht für den neuen großen Kümmerer Markus Söder reicht es dann nicht mehr, phrasenhaft von mehr Neubau und der Selbstregulierung des Marktes zu reden. Und ansonsten wegzuschauen.

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Lebt in München, schreibt über mögliche und unmögliche bayerische Begebenheiten. Jahrgang 1967, aufgewachsen im Stuttgarter Raum. Studierte in München und wurde dort zum Journalisten ausgebildet. Es folgten viele Jahre als Redakteur in Ulm, zuständig für Politik und Reportagen. Nun frei atmend und frei arbeitend in der Bayern-Metropole.

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