Noch ein Signal aus Bayern für Berlin

Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet über Kompetenz der Bundesländer, Mieten zu deckeln

Von Christian Rath

Ist der Berliner Mietenspiegel verfassungswidrig oder nicht? Darüber wird in der Hauptstadt seit Monaten diskutiert. Gerichtliche Entscheidungen liegen noch nicht vor. Das erste gerichtliche Signal kommt an diesem Donnerstag ausgerechnet aus Bayern, wenn der bayerische Verfassungsgerichtshof über ein Mietenstopp-Volksbegehren entscheidet.

In Berlin trat am 23. Februar der sogenannte Mietendeckel in Kraft. Damit sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen gelten vom Staat festgelegte Obergrenzen. Auf Antrag der Mieter müssen überhöhte Mieten sogar gesenkt werden.

Neben Fragen der Verhältnismäßigkeit ist vor allem umstritten, ob das Berliner Abgeordnetenhaus ein solches Gesetz beschließen durfte. Die Gegner des Deckels sagen, der Bund habe von seiner Regelungskompetenz für das Mietrecht abschließend Gebrauch gemacht. Der Berliner Senat beruft sich dagegen auf eine Landeskompetenz für das Wohnungswesen.

Gegen den Mietendeckel sind bereits zahlreiche Verfassungsklagen anhängig. Dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin liegt eine Normenkontrolle von CDU- und FDP-Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses vor, ebenso die Verfassungsbeschwerde einer Vermieterin. Am Bundesverfassungsgericht ist ebenfalls eine Normenkontrolle anhängig, eingereicht von 248 Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und FDP, dazu kommen mehrere individuelle Verfassungsbeschwerden sowie eine Richtervorlage des Landgerichts Berlin.

Es ist unklar, wann über diese Verfassungsklagen entschieden wird und welches Gericht den Anfang macht. Es gibt hier keine zwingende Reihenfolge und bisher auch keine Absprachen. In Karlsruhe ist die Situation noch komplexer, weil beide Senate des Bundesverfassungsgerichts mit unterschiedlichen Verfahren befasst sind.

Eine erste Orientierung wird an diesem Donnerstag der Bayerische Verfassungsgerichtshof geben. Dort geht es um das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“, das Mietervereine, SPD und Linke in Bayern initiiert haben. Das bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren nicht zugelassen – weil die Länder angeblich keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht haben. Es geht also im Kern um die gleiche Frage wie beim Berliner Mietendeckel. Das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichts hat für Berlin zwar keine bindende Wirkung, könnte aber ein Wegweiser sein.