Epstein und die Deutsche Bank: Hände Hoch, Bank!

Die Deutsche Bank soll Strafe zahlen, weil sie einen Verbrecher als Kunden hatte – das aber war zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung nur ein Gerücht.

Logo der Deutschen Bank in einer Spiegelung verzerrt

Schuld oder nicht schuld? Gerücht oder Beweis? Klar ist: Die Deutsche Bank ist nicht die Polizei Foto: Boris Roessler/dpa

Keine Frage: Milliardär Epstein war ein unerfreulicher Charakter. Gegen den 63-jährigen Hedgefondsmanager wurde wegen Kindesmissbrauchs und Menschenhandel ermittelt, als er sich im vergangenen Jahr in der Untersuchungshaft in New York das Leben nahm.

Trotzdem ist es merkwürdig, zumindest für das deutsche Rechtsverständnis, dass die Deutsche Bank nun auch schuldig sein soll. Wie das New Yorker Department of Financial Services (DFS) am Dienstag bekannt gab, muss die Bank 150 Millionen Euro Strafe zahlen. Unter anderem wegen Epstein.

Der Milliardär war von 2013 bis 2018 Kunde bei der Deutschen Bank – und in dieser Zeit ein freier Mann. Zwar war er 2008 verurteilt worden, weil er eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen hatte, doch seine 18-monatige Haftstrafe hatte er verbüßt. Es gab keine Anklage gegen Epstein, als er Kunde bei der Deutschen Bank war. Als dann gehäuft Medienberichte über Vorwürfe gegen Epstein auftauchten, kündigte die Bank die Konten.

Doch das war der New Yorker Aufsichtsbehörde zu wenig. Wie Chefin Linda Lacewell ausführte, hätte die Bank doch „Epsteins schreckliche Verbrechensgeschichte“ gekannt. Sprich: Sie hätte doch gewusst, dass er 2008 einmal in Haft gesessen hätte. Daher sei es „unentschuldbar“, dass die Bank „verdächtige Transaktionen“ in „Millionenhöhe“ nicht entdeckt hätte.

Racial Profiling verlangt

Zu diesen „verdächtigen Transaktionen“ zählt die Aufsichtsbehörde, dass es Zahlungen an „russische Models“ sowie an „verschiedene Frauen mit osteuropäischen Vornamen“ gab. Die New Yorker Aufsichtsbehörde verlangt also Racial Profiling: Wer einen bestimmten Namen trägt, ist ganz bestimmt verdächtig.

Vor allem aber hantiert die Behörde ständig mit dem Begriff der „öffentlichen Vermutungen“ – was eine freundliche Umschreibung für „Gerücht“ ist. Die Bank hätte also Zahlungen an „Personen“ stoppen sollen, von denen „öffentlich vermutet“ wurde, dass sie Epsteins Mitverschwörer beim Kindesmissbrauch seien.

Wie gesagt: Es gab keine Beweise, keine polizeilichen Ermittlungen. Nur Gerüchte. Aber sie sollten reichen, damit eine Bank umfangreiche Sachermittlungen gegen einen Kunden startet. Das kann eine Bank nicht leisten. Sie ist nicht die Polizei. Zum Glück nicht.

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