Latzel muss um Job beten

Jura-Prof erwartet, dass ein Schuldspruch wegen Volksverhetzung die Entfernung des Martini-Pastors aus dem Kirchendienst nach sich zieht

Nach Ansicht des Oldenburger Jura-Professors Volker Boehme-Neßler muss der evangelikale Bremer Pastor Olaf Latzel bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung um seinen Job bangen. Als Kirchenbeamter unterliege er, wie ein staatlicher Beamter auch, einer eingeschränkten Meinungsfreiheit, erläuterte der Experte für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Oldenburg im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst.

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat gegen den 52-jährigen Pastor der St.-Martini-Gemeinde Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Bei einem Ehe-Seminar am 19. Oktober des vergangenen Jahres habe er sich in einer Weise geäußert, die den öffentlichen Frieden stören und zum Hass gegen homosexuelle Menschen aufstacheln könne, hieß es.

Kirchenbeamten dürfen Boehme-Neßler zufolge weder in ihrer Arbeits- noch in ihrer Freizeit durch ihre Äußerungen oder ihr Verhalten dem Ansehen des Staates beziehungsweise der Kirche schaden. Im vorliegenden Fall sei die Frage völlig irrelevant, ob Latzel die Bibel theologisch korrekt auslege, sagte Boehme-Neßler. Staatsanwaltschaft und Richter hätten nun zu prüfen, ob Latzels Aussagen gegen die Menschenwürde verstoßen und ob sie als Volsverhetzung zu bewerten sind.

Entscheidend für die Schwere des Vergehens sei auch die Art und Weise, wie er seine Ansichten verbreitet habe. Dass Latzel mit dem Handwerkszeug eines Pastors, Sprache und Psychologie gearbeitet habe, werde ihn belasten, erwartet Boehme-Neßler: „Schwerwiegender geht’s kaum noch.“ Auch, dass eine Audio-Datei von dem Eheseminar monatelang online weltweit abrufbar war, dürfte von Belang sein. (epd/taz)