Zahl des Tages
: 50,5
Sieben-Tage-Inzidenz

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen – ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Montag liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) in dem Landkreiskreis mittlerweile bei 50,5 – also nur noch knapp über dem Grenzwert von 50.