Reform des Wahlrechts: Cut für den Bundestag

Die Union schlägt eine Obergrenze für den nächsten Bundestag vor. Doch selbst der Justiziar der Fraktion zweifelt, ob sie verfassungskonform ist.

Arbeiter unter einer Tischreihe im Bundestag

Der Bundestag soll verkleinert werden. Die Frage ist nur, wie? Der Streit geht weiter Foto: Gero Breloer/ap

BERLIN taz | In dieser Sitzungswoche, der letzten vor der Sommerpause, wird sich der Bundestag noch einmal ausgiebig mit einem wichtigen Thema befassen: mit sich selbst.

709 Abgeordnete gehören ihm derzeit an und damit 111 mehr, als laut Wahlgesetz vorgesehen sind. Wie die Zahl der Sitze und damit die Kosten verringert werden können, diskutieren die Parlamentarier:innen seit Jahren ergebnislos. Nun versucht der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus, den Knoten zumindest provisorisch zu zerschlagen.

Sein Vorschlag, der am Montag in der Fraktion diskutiert werden soll, sieht vor, die Größe des Parlaments auf 750 Sitze zu begrenzen. Mandate darüber hinaus sollen gekappt werden. Das würde bedeuten, dass Wahlkreisgewinner:innen ihr Mandat nicht antreten könnten und alle Parteien auf Ausgleichsmandate verzichten müssten. Eine Notlösung, die nur für die nächste Bundestagswahl im September 2021 gelten soll.

Wie der Justiziar der Unionsfraktion, der nordrhein-westfälische Abgeordnete Ansgar Heveling, der taz gegenüber einräumt, sei dieser Vorschlag unter Staatsrechtlern umstritten. „Ich meine aber, dass die Nichtzuteilung von Direktmandaten im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen als einmalige Übergangslösung für eine Obergrenze von 750 Sitzen verfassungsrechtlich ausreichend gerechtfertigt sein kann“, so Heveling.

Union hält drei Viertel der Direktmandate

Die CSU, die bislang jeden Vorschlag blockiert hatte, geht bereits auf Distanz zu Brinkhaus. In der „Tagesschau“ sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Landesgruppe, Stefan Müller, am Samstag: „Wir halten die Idee, dass Gewinnern von Wahlkreisen der Einzug in den Bundestag verwehrt wird, für verfassungswidrig.“

Bei der Bundestagswahl 2017 holte seine Partei in allen 46 bayerischen Wahlkreisen das Direktmandat. Insgesamt entfallen über drei Viertel aller 299 Direktmandate im Bundestag derzeit auf die Union. Die Fraktion müsste nach diesem Stand auf 3 Direktmandate verzichten, sollte sich Brinkhaus’ Vorschlag durchsetzen, so Heveling.

Die SPD, die ebenfalls eine Kappung des Hohen Hauses vorgeschlagen hat, signalisiert Entgegenkommen: Es sei gut, dass nun auch die Union zur Reform bereit sei, so der Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider in der „Tagesschau“.

Opposition winkt ab

„Was daran soll eine Reform sein?“, fragt hingegen Britta Haßelmann von den Grünen. Eine Begrenzung auf 750 Abgeordnete, das wären noch mal 41 Abgeordnete mehr, als derzeit im Bundestag sind. „Noch dazu sieht es so aus, dass es wieder die Union wäre, die von diesem Vorschlag einseitig profitieren würde“, so Haßelmann zur taz.

Auch die Linke winkt ab. “„Bei dem Vorschlag von Ralph Brinkhaus kann man nun wirklich nicht von einem ernstzunehmenden Vorstoß sprechen“, so der Abgeordnete und Fraktions-Justiziar Friedrich Straetmanns. Es sei vielmehr der Versuch der Union, am Ende nicht als Blockierer der Wahlrechtsreform dazustehen.

Die drei Kleinen im Parlament, Grüne, Linke und FDP, haben bisher den einzigen Gesetzentwurf für eine Reform erarbeitet. Er soll am Freitag im Parlament abgestimmt werden, vorausgesetzt, der Innenausschuss stimmt am Mittwoch zu. Danach sieht es derzeit nicht aus.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.