„Gesichert rechtsextrem“

Gericht bestätigt Einstufung der Identitären durchVerfassungsschutz

Die sogenannte Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden. Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag der Gruppe, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht zu 2019 zu unterlassen, zurück.

Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Richter betonten weiter, besonders die zentrale Forderung der Gruppe nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen „Reinheit“ aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 wird die Gruppe als „Verdachtsfall“ geführt. Im Juli 2019 teilte der Verfassungsschutz mit, er stufe sie inzwischen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. (dpa)