Onlineunterricht in der Coronakrise: Geldstrafen für Zoom-Nutzer*innen?

Viele Lehrkräfte verwenden für den Unterricht Programme, die Datenschützer*innen als bedenklich einstufen. Es gab schon mehrere Datenlecks.

Für Datenschützer*innen zumindest fragwürdig: Schulunterricht über Zoom Foto: Mischa Keemink

BERLIN taz | Lutz Hasse gibt sich nicht allzu diplomatisch: Der Thüringer Datenschutzbeauftragte drohte Anfang Juni den LehrerInnen im Bundesland mit Geldstrafen, sollten sie beim Online-Unterricht Datenschutzregeln verletzt haben. Bis zu 1.000 Euro könne das kosten. Die Empörung war groß, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen, Kathrin Vitzthum, sprach von einem „Schlag ins Gesicht“ der Lehrer*innen.

Trotz solch deutlicher Worte hat die Datenschutzbeauftragte aus Brandenburg, Dagmar Hartge, inzwischen nachgezogen. Mögliche Verstößen beim Unterricht in ihrem Bundesland würden derzeit geprüft, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen seien auch Strafzahlungen möglich.

Hinter den Ankündigungen der Datenschutzbeauftragten verbirgt sich eine Zwickmühle, in der viele Lehrer*innen deutschlandweit gerade stecken. Normaler Unterricht kann wegen der Coronakrise nicht flächendeckend stattfinden, der Lernstoff muss teilweise weiterhin auch online vermittelt werden. Dafür brauchen die Lehrer*innen Programme, die leicht zu verstehen und einfach zu bedienen sind, sodass Unterricht etwa über Videokonferenzen stattfinden kann und Informationen ausgetauscht werden können.

Allerdings stammen viele Programme, die sich dafür anbieten, von US-Firmen, die oftmals nicht allzu sorgsam mit ihren Daten umgehen. Ein Problem, schließlich müssen die Schulen laut aktueller Gesetzeslage streng achtgeben, dass Daten ihrer Schüler*innen geschützt bleiben. Konkret geht es etwa um Noten, aber auch um den Datenverkehr. Weiter sind Lehrer*innen verpflichtet, das Einverständnis der Eltern einzuholen, bevor sie bestimmte Programme nutzen. Auch müssen sie die Schulleitung über den Einsatz eines bestimmten Programms informieren. Schließlich dürfen sie Mails an Schüler*innen nicht unverschlüsselt oder über offene Verteiler versenden.

Hacks und Facebook-Kooperation

Zu welchen Problemen das an Schulen führen kann, lässt sich gut am Beispiel des Programms Zoom zeigen. Mit Zoom lassen sich sehr leicht Videokonferenzen starten, das Programm muss man dafür nicht einmal herrunterladen, es reicht schon auf einen Link zu klicken, den der Veranstalter (der sogenannte host) per Mail herumschickt. Dazu ist Zoom kostenlos. Als Mitte März die Schulen dichtmachten und die Lehrer*innen ihre Schüler*innen plötzlich digital unterrichten sollten, hielten sich deshalb viele Pädadgog*innen zunächst an Zoom.

Auch H. nutzte zunächst Zoom, als sie plötzlich von zu Hause unterrichten musste. H. unterrichtet in einer Kleinstadt in Baden-Württemberg die Fächer Mathe und Physik. Ihr Name ist der taz bekannt, öffentlich will sie ihn aber nicht nennen, weil sie negative Konsequenzen im Berufsleben fürchtet.

In leichtem Schwäbisch erzählt sie am Telefon, wie sie mit Kolleg*innen zunächst mehrere Programme für Videokonferenzen ausprobierte, und schnell zu dem Schluss kam, dass Zoom die beste Möglichkeit war, um möglichst viele Schüler*innen zu erreichen. Dass sie das schriftliche Einverständnis der Eltern gebraucht hätte, um das Programm im Unterricht zu nutzen, wusste sie damals nicht, sagt H. Genauso wenig, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte des Landes von der Zoom-Nutzung abgeraten hatte.

Zwar ist nicht eindeutig, ob die Nutzung von Zoom im Unterricht allein schon gegen Datenschutzrichtlinien verstößt, die Firma hinter dem Programm hat aber ohne Frage ein zweifelhaftes Verhältnis zu den Daten ihrer Nutzer*innen. So wurden die Daten in der Vergangenheit etwa mit Facebook geteilt, auch Datenlecks gab es schon, bei denen Hacker persönliche Infos von zahlreichen Usern stehlen konnten.

Wurden die Lehrer*innen im Stich gelassen?

Seit sie das weiß, nutzt H. Zoom nicht mehr. Sie ist sauer auf die Landesregierung in Stuttgart, von der sie sich Hilfe und klare Regeln erwartet habe. Stattdessen hätte sie aber völlig allein mit der neuen Situation klarkommen müssen, sagt H. „Wir Lehrer wurden im Stich gelassen.“ Das Kultusministerium in Stuttgart schreibt dazu: „Bei einem derart einschneidenden Ereignis wie die Coronapandemie ist es klar, dass nicht von Anfang an alles perfekt und reibungslos funktionieren kann.“ Bei den Schulschließungen habe es sich um eine sehr einschneidende Maßnahme gehandelt, „für die auch das Kultusministerium nicht Pläne für alle Details parat hatte.“

Den Vorwurf der Lehrerin H. bestätigt Ilka Hoffmann, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zumindest zu Beginn der Coronakrise habe es in ganz Deutschland kaum klare Vorgaben dazu gegeben, mit welchen Mitteln der Online-Unterricht stattfinden hätte sollen, sagt sie. „Es ist eine breite Grauzone entstanden.“

Dass es diese Grauzone gab, das bestreiten auch die Kultusministerien der meisten Länder auf Nachfrage nicht. Fast alle schreiben aber auch, man arbeite gerade daran, das Problem zu lösen oder habe das bereits geschafft. Der Plan: Eigene Lernplattformen, bei denen Datenschutzprobleme an den Schulen in Zukunft erst gar nicht mehr auftreten, wie der „Lernraum Berlin“ oder die „Schulcloud Hessen“. Seit den Schulschließungen ist die Zahl der teilnehmenden Schulen an den Ministeriumsprogrammen in die Höhe geschossen.

Zu den Ländern, die nach eigenen Angaben vorne mit dabei sind, zählt Baden-Württemberg. „Allen Schulen im Land“ hätte man kostenfrei das Lernmanagementsystem Moodle zur Verfügung gestellt, heißt es aus dem Kultusministerium. Derzeit würden mehr als 600.000 der insgesamt 1,5 Millionen Schüler*innen im Bundesland damit arbeiten.

Einheitliche Regeln? Nö

Auch die Lehrerin H. arbeitet inzwischen mit der Lernplattform, vor allem mit dem dort integrierten Videoprogramm Big Blue Button. Das funktioniere zwar bei Weitem nicht so gut wie Zoom, so H., dafür sei sie damit rechtlich wohl aber endlich auf der sicheren Seite.

Doch welche Programme nicht erlaubt sind, das ist oft nicht klar. So schreibt etwa ein Sprecher der Berliner Bildungsverwaltung, man habe das Datenschutzproblem auf dem Schirm, nur um dann hinterherzuschieben: „Wir führen aber keine Negativliste.“ Dabei könnte gerade so eine Liste den Lehrer*innen klar kommunizieren, welche Programme sie nicht nutzen dürfen.

Der Bremer Senat teilt mit: „Zoom darf in Bremen unter Auflagen als Übergang benutzt werden“, bis es möglich sei, eine landesweite Lernplattform zu nutzen. Das Hessische Kultusministerium verweist auf eine Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten, laut der Videokonferenzsysteme in Anbetracht der Coronakrise prinzipiell erlaubt seien, bis alle Schulen das offizielle Schulportal der Landesregierung nutzen können. So kommt es, dass in einigen Bundesländern Zoom weiterhin benutzt wird, während das in anderen Ländern inzwischen untersagt ist.

„Einen bunten Gemüsegarten“ nennt Ilka Hoffmann von der GEW das. Sie wünscht sich endlich offizielle Lernplattformen oder zumindest klare Ansagen für die Lehrer*innen in allen Bundesländern. Sie hofft, dass dieses Ziel bis Ende der Sommerferien und dem Beginn des neuen Schuljahrs erreicht wird.

Bis dahin dürfte auch klar sein, ob Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse und seine Kollegin aus Brandenburg, Dagmar Hartge, Datenschutzverstöße finden konnten, die so gravierend sind, dass sie aus ihrer Sicht Bußgelder nötig machen. Zumindest Hartge betont auf Nachfrage der taz, dass sie bisher nur sehr wenige Fälle prüfe.

Der Thüringer Hasse möchte sich zur Zahl der Verdachtsfälle nicht äußern. Allerdings hat er auch nach seiner Ankündigung einen Rüffel vom Thüringischen Bildungsminister Helmut Holter (Linke): Lehrer*innen Geldstrafen anzudrohen, sagte Holter, sei „beunruhigend und so nicht zu akzeptieren“.

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