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Über die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels wird vor Gericht entschieden

Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft schwer getroffen, die Mieten gehen aber dennoch weiter nach oben. Laut Analyse des Onlineportals Immowelt legten die Angebotsmieten von Bestandswohnungen in den ersten vier Monaten 2020 um bis zu 12 Prozent zu – mit einer Ausnahme: In Berlin sanken sie um rund 5 Prozent. „Großen Anteil am Rückgang hat der Mietendeckel, der seit Ende Februar gilt“, heißt es in der Analyse. Und das dürfte erst der Anfang sein, denn Mietsenkungen nach dem Mietendeckel, der die Miethöhen von rund 1,5 Millionen Berliner Wohnungen für fünf Jahre auf dem Stand von Juni 2019 einfriert, sind in bestehenden Verträgen erst ab Dezember möglich. Dann dürften auch die gerichtlichen Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern um die zulässige Miethöhe zunehmen – wenn der Mietendeckel dann noch Bestand hat. Denn die Gegner – von der Immoblienlobby bis zur CDU/CSU – hoffen, dass die Gerichte den Deckel verbieten. Am Ende könnte es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe vorbehalten sein, darüber zu entscheiden. Mitte März hat es bereits einige Eilanträge abgelehnt, was Mieterverbände als ersten Erfolg werten. Doch das BVerfG muss sich noch tiefgreifender mit dem Gesetz befassen. Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP hatten dort Anfang Mai eine Normenkontrollklage eingereicht, nach der das Land Berlin mit dem Deckel seine Gesetzgebungsbefugnisse überschreitet. (os)