Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Überwiegend wahrscheinlich

Anstatt ein Gesetz zu erlassen, das kaum etwas ändert, sollte der Senat bestehende Benachteiligungen angehen.

Junge Frauen demonstrieren. Sie heben ihre Fäuste in die Luft und haben einen Karton dabei, auf dem Black Lives Matter steht. Die Frauen tragen Mundschutz oder Schal vor dem Mund. Im Hintergrund stehen alte Häuser.

Frankfurt: Solidarität mit den Anti-Rassismus-Protesten in den USA Foto: Boris Roessler/dpa

Alle netten Leute sind derzeit gegen Rassismus, vor allem gegen Rassismus in den USA. Kostet ja nichts und macht einen schlanken Fuß. Auch der rot-rot-grüne Senat in Berlin ist total gegen systematische Benachteiligung jeder Art. Da passt es gut, dass das Abgeordnetenhaus gerade ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet hat, das erste seiner Art in Deutschland. Es ist allerdings heftig umstritten – Kritiker sprechen von einer Umkehr der Beweislast.

Gemach. Im Alltag wird sich durch die neue Regelung vermutlich wenig ändern. Wahr ist, dass künftig Amtsträger beweisen müssen, nicht diskriminiert zu haben, wenn sich jemand als Opfer sieht. Aber Vorwürfe müssen „überwiegend wahrscheinlich“, also plausibel sein. Das lässt Gerichten jede Menge Spielraum für Interpretation. Ich wage mal die Prognose: Zu einer Klagewelle oder gar einer Vielzahl von Verurteilungen wird es nicht kommen.

Polizei auf den Zinnen

Trotzdem ist die Polizei auf den Zinnen. Gewerkschafter drohen damit, sich dagegen zu wehren, wenn demnächst – beispielsweise bei Staatsbesuchen oder Fußballspielen – Einheiten aus anderen Bundesländern von Berlin zur Unterstützung angefordert werden. Sie sehen in dem neuen Gesetz einen „Freifahrtschein“ für ungerechtfertigte Vorwürfe gegen brave Beamte.

Dabei brauchen sie sich wirklich keine Sorgen zu machen. Wenn’s konkret wird, diskriminiert Berlin nicht weniger, sondern mehr als andere Bundesländer. Beispiel: Wer einen visumspflichtigen Gast aus dem Ausland einladen möchte, benötigt dafür den Nachweis, selbst privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein. Anders ausgedrückt: Durchschnittsverdiener brauchen dem Amt gar nicht erst mit dem Wunsch zu kommen, eine Araberin oder einen Afrikaner einladen zu können. Das dürfen nur die höheren Stände.

Wohl denen, die in Köln, Hamburg oder München leben. Die können Besuch nämlich auch als Normalverdiener empfangen. Die Regelung ist eine Berliner Spezialität. Verpflichtungserklärung mit Schuss, sozusagen.

Übrigens kommen selbstverständlich weder gesetzliche noch private Krankenversicherungen für Kosten auf, die entstehen, wenn Gäste aus dem Ausland krank werden. Dafür bedarf es einer Reisekrankenversicherung. Wie überall auf der Welt.

Was also ist der Sinn dieser Regelung? Na, was wohl. Das total antirassistische Berlin möchte es Gästen aus Afrika und arabischen Ländern nicht zu leicht machen. Ich weiß, wovon ich rede. Wir haben letztes Jahr einen 17-jährigen Kenianer über Weihnachten eingeladen.

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Einen jungen (!) Mann (!!) aus Afrika (!!!). Absurd. Der konnte doch nur Terrorist sein oder zumindest Asylbewerber. Die Bemühungen um ein Visum dauerten Monate, schließlich wurde es in Nairobi am 23. Dezember von einem Kurier der Botschaft über den Gartenzaun geworfen. Da hatten wir für ziemlich viel Geld den ursprünglichen Flug längst auf den letztmöglichen Termin umgebucht. Übrigens, liebe Berliner Verwaltung, nur zur Beruhigung: Unser Gast ist – Überraschung! – zurückgekehrt nach Afrika. Er möchte nämlich in diesem Jahr lieber in Kenia sein Abitur machen, als im gastfreundlichen Berlin zu verweilen.

Ich bin die wohlfeilen Lippenbekenntnisse der Landesregierung in Berlin zum Thema Rassismus so leid. Wenn es ihr ernst wäre, dann würde sie erst einmal bestehende Gesetze und Verordnungen auf Diskriminierung hin überprüfen, bevor sie vollmundig ein neues, vorhersehbar folgenloses Gesetz durchsetzt. Aber es ist ihr eben offenbar nicht ernst.

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