Experten sollen JVA prüfen

Sicherheits-Check nach Fluchtversuch des Halle-Attentäters

Nach dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle soll ein unabhängiges Expertengremium die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt in Halle überprüfen. Das kündigte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) am Donnerstag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag an. Das Gremium solle ausschließlich mit externen Experten besetzt werden und die Situation analysieren. „Wir sind dort nicht im Optimum.“

Die Rechtsexperten des Landtags hatten die Sitzung einberufen, um sich von Ministerium und Gefängnisleitung über den Ausbruchsversuch informieren zu lassen. Dem 28-Jährigen Stephan B. war es Ende Mai bei einem Freigang gelungen, in einem unbeobachteten Moment über einen mehr als drei Meter hohen Zaun zu klettern. Danach bewegte er sich mehrere Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt und versuchte, Türen zu öffnen, ehe er gefasst wurde. Laut Keding wurde der Mann über längere Zeit nicht direkt bewacht.

Stephan B. sitzt unter strengen Auflagen in der JVA Halle in U-Haft. So ist sein Haftraum kameraüberwacht und er darf sich außerhalb dieses Raumes nicht ohne Aufsicht bewegen. Die zuständigen Wächter hätten den Gefangenen auf seinem separaten Freiganghof nur wenige Sekunden wie vorgeschrieben mit zwei Beamten bewacht, sagte der Chef der JVA Halle, Thomas Naumann, dem Ausschuss. Ohne diese Pflichtverletzungen wäre der Fluchtversuch nicht möglich gewesen. Damit stützte Naumann die Darstellung von Keding.

Sie hatte bereits am Dienstag die JVA verantwortlich gemacht. In einer ersten Konsequenz wurde die stellvertretende Anstaltsleiterin ins Justizministerium strafversetzt.

Am 9. Oktober 2019 hatte Stephan B. schwer bewaffnet versucht, in die wegen eines Feiertags gut besuchte Synagoge einzudringen. Als das misslang, erschoss er zwei Menschen und verletzte weitere Menschen schwer, ehe er festgenommen wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus“ vor. (dpa)