Übergriffe bei Abschiebungen: Polizistin mangelt es an Empathie

Weil sie ein Kind bei einer Abschiebung unter Druck gesetzt haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen eine Polizistin.

Drei Polizistinnen von hinten

Polizist*innen sind auch an Abschiebungen beteiligt Foto: Julian Stratenschulte/dpa

HAMBURG taz | Minutenlang soll eine Polizistin ein zwölfjähriges Mädchen bei seiner Abschiebung unter Druck und in Angst versetzt haben. So steht es im aktuellen Bericht des Hamburger Abschiebungsbeobachters. Mehrfach habe sie dem Mädchen demnach „in rauem Ton“ gesagt, dass sie und ihre Brüder allein ohne die Mutter abgeschoben würden. Die Polizistin versuchte offenbar über das Kind, die Mutter zur Mitwirkung bei der Abschiebung zu drängen.

Auf Anfrage der taz bestätigt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun, dass gegen die Beamtin der Polizei im schleswig-holsteinischen Boostedt wegen versuchter Nötigung im Amt ermittelt wird.

Der Abschiebungsbeobachter Felix Wieneke ist bei Abschiebungen vom Hamburger Flughafen aus dabei – als neutraler Beobachter. Was er dokumentiert, wird in einem Gremium, dem Flughafenforum, besprochen. Darin vertreten sind unter anderem Mitglieder der Innenministerien verschiedener Bundesländer, der Polizei und Organisationen der Geflüchtetenhilfe. Einmal im Jahr veröffentlicht das Forum einen Bericht, in dem auch einzelne Abschiebungssituationen beschrieben werden.

So auch die des Mädchens und seiner aus Afghanistan stammenden Familie, die Anfang September vergangenen Jahres nach Stockholm abgeschoben werden sollten. Demnach klagte die Mutter über starke Bauchschmerzen, als Wieneke vor Ort eintraf. Die hinzugerufenen Sanitäter empfahlen, die Frau in ein Krankenhaus zu bringen. Daraufhin schlug die Polizistin vor, die drei volljährigen Brüder und die zwölf Jahre alte Schwester allein abzuschieben, während die Mutter behandelt werde. „Ich hatte den Eindruck, dass die Polizistin die Kontrolle über ihr Handeln verloren hat“, sagt Wieneke zur taz. „Für sie schien im Vordergrund zu stehen, die Personen außer Landes zu schaffen.“

Die Tochter fing laut zu weinen an. Die Polizistin soll weiter massiv auf sie eingeredet haben

Die Brüder waren laut Wieneke zu dem Zeitpunkt bereits in einem anderen Raum. Die Tochter sei bei der Mutter gewesen und habe nach dem Vorschlag der Polizistin laut zu weinen und zu schreien angefangen. Trotzdem habe die Polizistin weitergemacht, gesagt, das Mädchen könne sich das nun überlegen und mit seiner Mutter sprechen. Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde „interveniert schlussendlich“ und habe der Polizistin erklärt, dass eine Trennung des Kindes von der Mutter nicht zulässig sei.

„Solche Abschiebungen sind immer sehr aufgeregte Situationen, auch in diesem Fall war viel Aufregung im Raum“, sagt Wieneke. Er habe vorher noch nicht beobachtet, dass ein Kind so unter Druck gesetzt wurde. Dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, wusste er bereits, befragt wurde er aber noch nicht. Das kann wohl noch passieren, laut Staatsanwaltschaft wurde um die Vernehmung mehrerer Zeug*innen gebeten.

Auch im zuständigen Landespolizeiamt in Schleswig-Holstein seien die Vorwürfe bekannt, wie ein Sprecher auf taz-Anfrage mitteilt. Für den Einsatz bei Abschiebungen gibt es demnach eine eigene Einheit, die das Amt für Ausländerangelegenheiten unterstützt. Die Einheit gebe es seit Jahren, die Mitarbeiter*innen seien erfahren. „Ergeben sich grundsätzliche oder einzelfallbezogene Auffälligkeiten, werden diese erforderlichenfalls nachbereitet“, so der Sprecher.

Was das im Fall der Polizistin heißt, bleibt aber unklar. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes will der Sprecher nicht sagen, ob die Polizistin noch bei Abschiebungen eingesetzt wird.

„Die Verantwortlichen sollten zumindest überlegen, ob die Person weiter in diesem Bereich eingesetzt werden sollte“, findet Wieneke. Denn: Es sei nicht das erste Mal, dass Vorwürfe gegen die Beamtin erhoben würden.

Bereits im letzten Bericht des Abschiebungsbeobachters schildert er eine Situation mit einer aufgebrachten Frau, die abgeschoben werden sollte. Die Frau habe abgelehnt, eine von einem herbeigerufenen Notarzt angebotene Beruhigungstablette zu nehmen. Auch der Ehemann und die Tochter hätten vergeblich versucht, ihr die Tablette zu geben. Dann habe sich die Polizistin die Tablette genommen und sich über die Frau gekniet, die auf einer Sitzfläche lag. „Sie redete heftig auf sie ein, es sei besser, wenn sie das Medikament nähme“, steht in dem Bericht.

Wieneke versuchte demnach die Polizistin anzusprechen und fragte, ob sie versuche, der Frau gegen ihren Willen ein Medikament zu geben. Aber sie habe nicht reagiert. „Eigentlich ist es nicht meine Aufgabe, bei Abschiebungen zu intervenieren“, sagt Wieneke. „In diesem Fall habe ich das tatsächlich gemacht, um zu unterbinden, was da gerade passiert.“ Der Eindruck, dass dort Zwang gegen die Frau angewendet werde, sei für ihn eindeutig gewesen.

Laut Bericht stimmte der Notarzt Wienekes Einschätzung zwar zu, unternahm aber nichts. Die Beamtin blieb über der Frau und hielt ihr die Tablette vor den Mund, bis diese sie einnahm. Wegen des Zustandes der Frau wurde die Abschiebung abgebrochen.

Auch zu diesem Fall wurde Wieneke nicht von Ermittlungsbehörden befragt. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen gegen die Beamtin eingestellt, weil ein Anfangsverdacht für eine Straftat nicht bejaht wurde. Zu den Gründen konnte sich die Staatsanwaltschaft bis Redaktionsschluss nicht äußern, wolle das aber tun, sobald ihr die Akte vorliege. Wann die Ermittlungen wegen der versuchten Nötigung abgeschlossen sind, ist noch nicht absehbar.

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