Bilder der Qual ändern nichts

Ermittlungsverfahren trotz Tierqual-Videos eingestellt

Gegen eine gediegene Vorwärtsverteidigung ist nichts zu sagen: Cord Bockhop (CDU), Landrat von Diepholz, hat die Aktivisten von „Metzger gegen Tiermord“ (MGT) kritisiert. Jene Aktivisten, die vergangenen Dienstag ein Tierqual-Video aus einer Rinder-Haltung veröffentlicht und so via Bild und RTL dem Ort Syke zu traurigem Ruhm verholfen hatten. Die Aufnahmen stammen aus der ersten Aprilhälfte. Und wenn seiner Verwaltung das Material da schon vorgelegen hätte, so Bockhop, hätten die Mitarbeiter des Veterinäramts „noch aktiver sein können“.

Immerhin sei er sogar, aufgrund eines anonymen Anrufs, am 14. April zu einer spontanen Kontrolle zu dem Hof gefahren, wo es nichts zu beanstanden gab. „Was soll man nun von Menschen halten, die für sich in Anspruch nehmen, sich um das Wohl von Tieren zu kümmern, aber Unterlagen zurückhalten?“, rügte Bockhop die MGT-Leute. Dass die Behörden einschreiten, würde so ja geradezu verhindert: „Das hilft keinem Tier.“

Allerdings: Das stimmt so nicht ganz. Denn einerseits kann MGT-Sprecher Peter Hübner mit Anrufprotokollen glaubhaft machen, dass er am 16. und am 17. April dem Fachdienst 39 des Landkreises Diepholz das Material telefonisch und mit Klarnamen angeboten hatte. Auch Polizei und Staatsanwaltschaft hatte er angeboten, das Beweismaterial zu schicken. Wie sonst? Ein Terabyte MPG-Dateien kann man schlecht als E-Mail-Anhang einer Strafanzeige beifügen.

„Das Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt“, teilt nun ein sehr altgedienter Verdener Oberstaatsanwalt in einem Brief mit, der Hübner am Mittwoch zugestellt wurde, „weil ich eine strafbare Handlung nicht nachweisen kann“. Denn: Die Kontrolle durchs Veterinäramt „hat Ihre Vorwürfe nicht bestätigt“. Die Bilder anzufordern, hatte er während seiner gewissenhaften Ermittlungen leider ganz vergessen. Gesehen hätte er darauf, wie ein Kalb eine halbe Stunde lang an einem Bein aufgehängt wird, und da stellt auch der Landrat in einem internen ­Schreiben fest, dass dieses Tier in „unzulässiger Weise traktiert wurde“.

Benno Schirrmeister