Tracking-Urteil des BGH: Nur ein Teil des Problems

Cookies dürfen laut BGH nicht voreingestellt werden. Doch digitale Spuren lassen sich auch anderweitig sammeln.

Ein Junge mit Smartphon.

Es gibt Tracking-Methoden, die deutlich weniger sichtbar sind als Cookies Foto: Jochen Tack/imago

Es ist eines der kleinen, großen Ärgernisse im Netz: die Sache mit den Cookies. Da legen sich beim Aufruf einer Webseite Banner über die Inhalte, fordern große grüne Buttons die Nutzer:innen auf, direkt auf „O. k.“ zu klicken. Klein darunter sind manchmal erweiterte Einstellungen aufrufbar; wer Zeit und Nerven hat, kann sich durchklicken und ausschalten, was ausschaltbar ist.

Und oft genug heißt es ­lapidar: Wer unsere Seite nutzt, muss halt mit dem leben, was wir so tracken. Gäbe es eine Anleitung dazu, wie man möglichst große Nutzerverdrossenheit und in der Folge eine Ist-doch-egal-Haltung erzeugt – das hier wäre Kapitel 1. Die mündige Nutzerschaft, die gerade konservative Politiker:innen in Verbraucherschutz-Fragen bemühen, die bekommt man so nicht.

Dass der Bundesgerichtshof nun entschieden hat, dass die Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies nicht voreingestellt sein darf, ist schön. Es ist vor allem deshalb schön, weil darunter auch alle Webseiten­betreiber fallen, die die lapidare „Musst-du-halt-mit-leben“-Politik pflegen. Ihnen sei zu wünschen, dass Aufsichtsbehörden und Verbände nun ganz genau hinschauen.

Alles gut also? Nein, leider nicht. Denn erstens wird auf EU-Ebene schon seit geraumer Zeit über eine E-Privacy-Verordnung verhandelt, die die alte Richtlinie ersetzen soll. Das wäre eine gute Gelegenheit, die Rechte von Ver­brau­cher:innen im Netz deutlich zu stärken, wonach es derzeit aber nicht aussieht. Sondern eher nach dem Gegenteil.

Und zweitens sind Cookies nur ein Ausschnitt des Tracking-Problems. Es gibt viel mehr Methoden, von denen die meisten deutlich weniger sichtbar sind – das Einbinden von Drittinhalten reicht meist schon aus. Und es gibt Tracking in Apps, ebenfalls weitgehend unsichtbar. Eine starke E-Privacy-Verordnung könnte das alles und noch mehr regeln.

Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Höchstmöglicher Schutz der Privatsphäre als Standardeinstellung, immer und überall. Alles andere können die mündigen Nutzer:innen ja aktiv erlauben.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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