Blutspenden von Homosexuellen: Bremer Bürgerschaft will Reform

Die rot-grün-rote Koalition will den faktischen Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende beenden und fordert Änderungen auf Bundesebene.

Blutspende-Situation

Nur wer als Mann seit einem Jahr keinen Sex mit einem anderen Mann hatte, darf Blut spenden Foto: dpa

BREMEN taz | Wer als Mann regelmäßig Sex mit anderen Männern hat, darf kein Blut spenden. Erst nach zwölf Monaten Abstinenz ist dies möglich. Diese „Ungleichbehandlung von schwulen, bi- und pansexuellen Männern“ halten die Bremer Regierungsfraktionen für „diskriminierend, grundgesetz- und europarechtswidrig“. Deswegen haben sie mit den Stimmen der CDU am Donnerstag einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft verabschiedet.

Danach soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, das Transfusionsgesetz und die „Richtlinie Hämotherapie“ der Bundesärztekammer zu ändern. „Eine Bundesratsinitiative reicht aber nicht“, sagte Sascha Aulepp, SPD-Landesvorsitzende und Antragsstellerin. Der Senat soll daher bei der Bremischen Ärztekammer darauf hinwirken, dass sie ihren Einfluss auf die Bundesärztekammer nutzt.

Ob jemand Blutspenden dürfe oder nicht, solle vom konkreten, „individuellen Risikoverhalten potentieller Spender*innen“ abhängig sein, heißt es im Antrag. Eine Bundesratsinitiative hält Aulepp für sinnvoll, wenn absehbar sei, dass es eine Mehrheit für entsprechende Änderungen geben werde. „Da sind noch dicke Bretter zu bohren“, sagte sie.

Gerade jetzt gehe es darum, mehr Menschen zum Blutspenden zu bewegen, sagte Kai Wargalla (Grüne) in der Bürgerschaftsdebatte. Die Regelung sei eine „implizite Dauerbotschaft der Gesellschaft an queere Menschen, dass sie über einzelne Merkmale ausgesondert werden, unerwünscht sind oder als besonderes Risiko betrachtet werden.“

In Zukunft soll bei den bremischen Blutspendediensten außerdem darauf hingewirkt werden, „dass Menschen statt einer Meldeadresse auch eine andere Postanschrift oder telefonische Kontaktdaten angeben können“, heißt es im Antrag. Ein faktischer Ausschluss wohnungsloser Menschen von der Spende soll so vermieden werden.

Die FDP stimmte gegen den Antrag, obwohl sie die Haltung der Bundesärztekammer ebenso kritisiert. „Da uns nicht ganz klar war, wie die Fragen der Häufigkeit des Sexualverkehrs, der Risikobewertung behandelt werden“, so ihr Abgeordneter Magnus Buhlert, „und wir eine andere Auffassung haben, wie Identitäten nachzuweisen sind, haben wir uns entschieden, einen eigenen Antrag zu stellen“ – der allerdings abgelehnt wurde.

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