Korruptionsskandal in Israel: Netanjahu darf wieder ran

Trotz Korruptionsanklage kann der israelische Premier erneut Ministerpräsident werden. Der oberste Gerichtshof billigte nun die Regierungspläne.

Ein Mann mit Mundschutz sitzt neben einem Plakat, das Benjamin Netanjahu zeigt.

Anti-Netanjahu-Demonstrant*innen verfolgen per Livestream die Sitzung des obersten Gerichts Foto: dpa

TEL AVIV taz | Der israelische Interimsministerpräsident Benjamin Netanjahu darf erneut Ministerpräsident werden. Dies entschied der oberste Gerichtshof am Mittwochabend.

Am vergangenen Sonntag und Montag hörten elf Richter insgesamt acht verschiedene Petitionen zu zwei unterschiedlichen Fragestellungen an: Kann ein Angeklagter, wie Netanjahu es ist, Ministerpräsident werden? Und: Ist die komplizierte Regierungsvereinbarung zwischen Netanjahu und seinem bisherigen Rivalen Benny Gantz von der Partei Blau-Weiß, die eine Reihe von Gesetzesänderungen erfordert, rechtens?

Zentraler Kritikpunkt der Petitionäre war vor allem die Schaffung des Postens des „alternierenden Ministerpräsidenten“. In Israel dürfen Politiker*innen seit einer Gesetzesregelung der 1990er Jahre zwar nicht Minister sein, wenn sie angeklagt sind, für den Posten des Ministerpräsidenten wurde aber kein solches Gesetz verabschiedet.

Netanjahu wird laut der Regierungsvereinbarung also nach 18 Monaten, wenn Gantz ihn als Ministerpräsident ablöst, nicht zum Vize-Ministerpräsidenten und damit zum einfachen Minister, sondern behält mit dem Titel „alternierender Ministerpräsident“ sämtliche Rechte des Ministerpräsidenten.

Anhörung als Spektakel

„Wir fanden keinen rechtlichen Grund, Ministerpräsident Netanjahu an der Bildung einer Regierung zu hindern“, erklärte das oberste Gericht. Die Jury fügte jedoch hinzu: „Die rechtliche Schlussfolgerung, zu der wir kamen, schmälert nicht die Schwere der anhängigen Vorwürfe gegen Netanjahu wegen Verstößen gegen moralische Integrität sowie die Problematik, die sich für die Amtszeit eines Ministerpräsidenten ergibt, der krimineller Aktivität beschuldigt wird.“

Am Dienstag und Mittwoch hatten Gantz und Netanjahu noch kleine Änderungen an den Regelungen ihrer Regierungsvereinbarung vorgenommen und so das grüne Licht des obersten Gerichtshofs ermöglicht. Die Richter*innen deuteten jedoch an, dass Gesetze, die als Teil der Vereinbarung ihren Weg durch die Knesset finden, nach ihrer Verabschiedung immer noch angefochten werden können. Teile der Vereinbarung werfen „erhebliche Schwierigkeiten“ auf, sagten sie.

Die Anhörung war ein kleines Medienspektakel. Zum ersten Mal in der israelischen Geschichte wurde eine solche Verhandlung öffentlich im Fernsehen übertragen. Laut Medienberichten schalteten eine Million Israelis, also jede*r Neunte in diesem Land, ein.

Offiziell begründet wurde die Übertragung vonseiten des Gerichts mit dem Wunsch, der Öffentlichkeit ihre Arbeit zugänglicher zu machen. Es wird jedoch vermutet, dass die Richter*innen so auch einer Tendenz entgegenwirken wollten, die vor allem unter Netanjahu-Anhänger*innen verbreitet ist: Diese versuchen die Macht des obersten Gerichts zu untergraben und es als nichtdemokratische Instanz zu delegitimieren.

Mit der Entscheidung wird eine politische Sackgasse beendet, die Israel Anfang März in die dritten Wahlen innerhalb eines Jahres gezwungen hatte. Die neue Regierung könnte bereits kommende Woche vereidigt werden, erklärten Netanjahu und Gantz. Gantz hat sich angesichts der Coronapandemie im April zu einer „Notfall“-Koalition bereit erklärt.

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