Über 200 Arbeiter positiv

Die Zahl der Corona-Infizierten beim westfälischen Fleischbetrieb Westfleisch steigt. Der Kreis Coesfeld darf in der Coronakrise vorerst nicht weiter lockern

Nach dem Corona-Ausbruch in einem Fleischbetrieb in Coesfeld mit mehr als 200 infizierten Arbeitern gibt es massive Kritik an den Zuständen in der Fabrik. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte am Sonntag einen Eilantrag der Firma Westfleisch gegen die befristete Schließung des betroffenen Schlacht- und Zerlegebetriebs ab. Der Betrieb sei „aufgrund ersichtlich unzureichender Vorsichtsmaßnahmen“ zu einer „erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle“ nicht nur für die Belegschaft geworden, hieß es in der Begründung. Gewerkschaften forderten schärfere Kontrollen und grundlegend bessere Arbeitsbedingungen in allen Fleischbetrieben.

Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Arbeiter in dem Betrieb stieg bis Sonntagmittag nach Angaben des Kreises auf 205 an. Knapp die Hälfte der Ergebnisse von bisher rund 950 Coronatests lag demnach vor. Erneut waren am Sonntag Teams des Gesundheitsamtes vor Ort, um die Arbeiter in ihren verstreut im Kreis Coesfeld liegenden Unterkünften zu testen und sie über die Quarantäne zu belehren, wie ein Kreissprecher sagte. Insgesamt hat der betroffene Betrieb rund 1.200 Beschäftigte. Die Arbeiter sind nach Angaben von Westfleisch mehrheitlich in Wohnungen mit drei, vier oder fünf Personen untergebracht. Viele Arbeiter kommen aus Osteuropa.

Für den Kreis Coesfeld sind die Konsequenzen des Corona-Ausbruches schwerwiegend. Viele der von Montag an landesweit geplanten Lockerungen der Corona-Auflagen wurden um eine Woche verschoben. Damit reagierte der Kreis auf die erst am vergangenen Mittwoch getroffenen Bund-Länder-Vereinbarungen. Diese sehen bei Überschreiten eines bestimmten Grenzwerts der Neuinfektionen umgehend ein konsequentes Beschränkungskonzept vor. Außerdem sollen die bis zu 20.000 Mitarbeiter aller Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen auf das Coronavirus getestet werden.

Das Gericht geht davon aus, dass es noch weitere Corona-Verdachtsfälle oder -Ansteckungen gebe. Das Amt für Arbeitsschutz habe festgestellt, dass es sowohl im Bereich des Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. (dpa)

meinung + diskussion 12