5 dinge, die wir diese woche gelernt haben
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1 Pommes essen ist systemrelevant

Wer schmeißt schon zu Hause die Fritteuse an? Nein, das überlässt man lieber der Gastronomie. Und weil die seit Wochen im Lockdown ist und weder Backofen noch Lieferpommes der Bringer sind, sitzen Deutschlands Bauern derzeit auf einem Berg von mindestens 350.000 Tonnen Kartoffeln. Auch in Belgien, Mutterland der Pommes frites, wurde bereits der Kartoffelnotstand ausgerufen. Sie wissen, was zu tun ist!

2 Fußball noch wichtiger als Pommes

Schon am 16. Mai startet in Deutschland die Saison der Bundesliga. Noch völlig unklar ist derzeit, wie es um die anstehende Runde im Pokalwettbewerb des Deutschen Minigolfsport Verbandes bestellt ist. Aufgrund von Corona war man aus dem Wettbewerb ausgestiegen – obwohl es sich beim Minigolf um eine kontaktarme Sportart handelt.

3 Wirklich Zeit, dass die Gastronomie wieder öffnet

Der vegane Kreuzberger Koch und Star-Gastronom Attila Hildmann hat sich schon seit Längerem sein Hirn mit Dinkel weggeschrotet. Seit Neuestem nun ruft er zum Widerstand gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung auf, regt Waffengewalt an, kündigt an, in den Untergrund zu gehen, schwadroniert vom Sterben im „Kampf für die Freiheit“, warnt vor den „satanischen Plänen“ einer Geheimgesellschaft. Tu mal lieber die Möhrchen!

4 Das Olympische Feuer geht nie aus

Alexis Vaiou, Gastronom aus Bremerhaven („Olympisches Feuer“), hat eine Idee für ein Problem, das nun auf uns zukommen wird: Wie kann man eigentlich in einem Restaurant mit allgemeiner Mundschutzpflicht essen? Alles pürieren und seitlich unter der Maske per Strohhalm reinziehen? Mit jeder vollen Gabel kurz nach draußen an die frische Luft gehen? Vaiou hatte eine andere Idee: eine Maske mit Reißverschluss. Hätte man auch selbst drauf kommen können. Einen Ouzo, bitte!

5 Es gibt einen Wehrbeauftragten

Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an ihn wenden. Das Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wurde im Jahr 1956 gemäß Art. 45b Grundgesetz als Hilfsorgan des Bundestags bei der ­Ausübung der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der Bundeswehr geschaffen. Die näheren Bestimmungen regelt das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

Martin Reichert