Maskenpflicht gilt jetzt fast deutschlandweit

Seit Montag sind entsprechende Verordnungen in fast allen Bundesländern in Kraft. Unterschiede gibt es bei den Sanktionen. Bayern ist mal wieder am härtesten

Sicher ist sicher: In Erfurt trägt jetzt auch die Maus einen Mund-Nasen-Schutz Foto: Michael Reichel/dpa

Aus Erfurt Luisa Kuhn

Ein ungewöhnlicher Anblick: Im Eingangsbereich einer Erfurter Edeka-Filiale steht eine Schaufensterpuppe. Sie trägt ein knallgelbes Edeka-Poloshirt, einen Einkaufskorb zu ihrer Linken – und einen Mundschutz. Vor ihr steht ein großes Schild: „Einkaufen nur mit Korb und Mundschutz möglich“.

Das Mannequin scheint Wirkung zu zeigen – auch wenn es nur halb so respekteinflößend aussieht wie manch ein Sicherheitsmitarbeiter, der derzeit die Geschäftseingänge in den Innenstädten auf Coronaschutzmasken kontrolliert: Im Supermarkt trägt jede*r einen Gesichtsschutz.

Die Thüringer*innen müssen schon seit Freitag in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr Mund und Nase bedecken. Seit Montag gilt nun auch in nahezu jedem anderen Bundesland eine Maskenpflicht. Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs sowie die Erledigung von Einkäufen sind zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus vielerorts nur noch mit adäquater Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Regional gibt es Ausnahmen: Die Berliner*innen müssen zwar in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mundschutz tragen, nicht jedoch in Geschäften. Und in Schleswig-Holstein ist das Tragen eines Mundschutzes beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln erst ab Mittwoch bindend.

Wie mit Kindern verfahren wird, ist teilweise unklar. Beispielsweise in Sachsen: Dort herrscht seit dem 20. April eine Mundschutzpflicht. Kinder müssten jedoch „nur dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind“, heißt es auf dem Onlineauftritt der sächsischen Staatsregierung. Das Nachbarland Sachsen-Anhalt bleibt in Sachen Schutzmasken bei Kindern ebenfalls vage. Es wird ausschließlich darauf hingewiesen, dass „Kleinkinder unter zwei Jahren“ keinen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, da sie dadurch gefährdet werden könnten, heißt es seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration.

Unterschiede gibt es zudem bei den Sanktionen: In Brandenburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen und im Saarland sind zum Beispiel keine Bußgelder zu befürchten. In Mecklenburg-Vorpommern werden Verstöße dagegen mit 25 Euro Strafgeld geahndet. Wer trotz Aufforderung keine Maske aufsetzt, kann in Hessen mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist nachsichtiger: Bei Verstößen kann ab nächster Woche ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine festen Strafzahlungen, regionale Verstöße sind von den Ordnungsämtern zu regeln.

Der Bußgeldkatalog für Bayern hat es in sich

Der Bußgeldkatalog für Bayern hat es dagegen in sich: Wer in Geschäften, Bussen oder Bahnen auf den Gesichtsschutz verzichtet, muss mit einer 150 Euro hohen Strafzahlung rechnen. Ladenbesitzer*innen, die nicht dafür sorgen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, werden mit einer Zahlung von 5.000 Euro bestraft. Auch dem Hamburger Einzelhandel drohen Bußgelder von 500 bis 1.000 Euro, sollten sich Kund*innen ohne Maske im Laden aufhalten. Die baden-württembergische Landesregierung droht mögliche Bußgelder ab dem 4. Mai vorerst nur an.

Ob eine Maskenpflicht nicht auch außerhalb von Bus, Bahn und Einzelhandel sinnvoll sei – diese Frage stellt sich früher als erwartet. Am Montag empfing

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bei einem PR-Termin am Leipziger Flughafen eine Lieferung von 10 Millionen Schutzmasken aus China – eng umrundet von Pressevertreter*innen, Mitarbeiter*innen und Bundeswehrangehörigen – fast alle ohne Mundschutz.