Behindertenbeauftragter über Teilhabe: „Da fehlt der Nachdruck“

Bremens erster Behindertenbeauftragter Joachim Steinbrück geht in den Ruhestand. Warum er gerade die CDU loben muss – und woran es aktuell hapert.

Eingang eines nicht barrierefreien Hauses

Sieht gut aus, ist aber für behinderte Menschen nicht barrierefrei – das Altbremer Haus Foto: Jan Zier

taz: Ist Ihre Bilanz nach 15 Jahren als Landesbehindertenbeauftragter eher positiv oder doch ernüchternd, Herr Steinbrück?

Joachim Steinbrück: Es ist schon einiges passiert. Dennoch habe ich oft das Gefühl, dass die Politik, die die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zum Ziel hat, halbherzig gemacht wird. Da will niemand Ärger haben, weil das schnell als diskriminierend eingeordnet wird. Aber es gibt sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene wenige, die eine solche Politik wirklich aktiv voranbringen.

Wie ist da Ihre Erfahrung mit den Senaten seit 2005?

Ganz am Anfang haben zwei CDU-Senatoren sehr beherzt und konsequent gehandelt, indem sie Baustopps verhängt haben. Zuerst der Bausenator Ronald-Mike Neumeyer, als es um die Neugestaltung des Leibnizplatzes ging und dann Kultursenator Jörg Kastendiek, als es um die Barrierefreiheit eines Aufzuges in der Kulturbehörde ging. Bei den nachfolgenden SenatorInnen habe ich – unabhängig von der Parteifarbe – ein solch beherztes Eingreifen oft vermisst. Deren Handeln war eher zögerlich. Deshalb müht man sich nun jahrelang an einer Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude ab: 2013 haben wir damit angefangen – und sie ist immer noch nicht fertig.

2018 bekam Bremen aber doch ein neues Behindertengleichstellungsgesetz!

Dem ging ein Verfahren voran, das fast vier Jahre dauerte. Auch da hätte mehr Zügigkeit gut getan. Drei der Rechtsverordnungen, die nach diesem Gesetz notwendig erlassen werden müssen, wurden vom Senat erst in der letzten Woche verabschiedet. Deshalb konnte die Schlichtungsstelle, die eingerichtet werden soll, ihre Arbeit immer noch nicht aufnehmen – obwohl das Gesetz sie seit Ende 2018 vorsieht. Diese Prioritätensetzung macht deutlich: Auch da fehlt es an Nachdruck.

Gibt es auch Positives?

Es hat schon auch Fortschritte gegeben: Beispielsweise haben wir jetzt ein Regio-S-Bahnnetz. Das gab es zum Beginn meiner Amtszeit ja noch gar nicht – und die Bahnhöfe werden jetzt zunehmend barrierefreier. Es gibt Strukturen wie den Landesteilhabebeirat, der die Interessen behinderter Menschen besser vertreten kann. Positiv finde ich auch die neuen Initiativen, mit dem ruhenden Verkehr in den Stadtteilen anders umzugehen. Bisher wird das illegale Parken ja geduldet. Für behinderte Menschen ist das ein großes Problem – doch man wollte sich nicht mit den Leuten anlegen, die ihren Zweitwagen auf den Gehweg stellen wollen.

Die Sozial-, Verkehrs- und BausenatorInnen in Bremen kommen seit langem von den Grünen – einer Partei, die sich in ihrer eigenen Wahrnehmung sehr für die Rechte behinderter Menschen stark macht. Sie aber loben die CDU.

Ich hatte mir das 2005 auch anders vorgestellt. Aber das beherzte Handeln der CDU-Senatoren hat mir damals auch geholfen, mich hier zu etablieren. Die grünen Bausenatoren – Maike Schaefer kann ich da noch nicht wirklich bewerten – haben zwar auch gesagt, dass Barrierefreiheit wichtig ist. Aber durch ihre Prioritätensetzung haben sie gezeigt: Das ist nachrangig. Im Verkehrsentwicklungsplan, der ja ein Kind von Senator Joachim Lohse ist, taucht das Thema zwar auf. Das ist positiv. Aber am Ende löst das trotzdem nicht meine Befürchtung auf, dass FußgängerInnen – und damit auch behinderte Menschen – nachrangig behandelt werden.

Gleichstellungspolitik für behinderte Menschen wird politisch unterstützt, solange sie nichts kostet.

Das kann ich uneingeschränkt bestätigen. Als es etwa darum ging, den Behinderten- in Teilhabeausweis umzubenennen, hat die Bürgerschaft ganz schnell gehandelt. Aber bei der Forderung nach finanziellen Mitteln zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum, die ich von Anfang an aufgestellt habe, hatte ich nur geringe Erfolge. Das führt unter anderem dazu, dass auch eine Gesamtschwerbehindertenvertretung, ein Gesamtpersonalrat oder Frauenbeauftragte in Räumen sitzen, in die Menschen mit Rollstuhl nicht hinkommen können. Das ist ein Zustand, der seit 2003 schrittweise abgeschafft werden sollte – so will es das Gesetz. Da ist zu wenig passiert. Ich hätte mir zumindest einen Etat von ein, zwei Millionen Euro im Jahr zum systematischen Abbau von Barrieren gewünscht. Der ist nie geschaffen worden.

Die behindertenfeindliche Pflasterung von Straßen im Viertel hat ja auch im rot-grünen Milieu viele Freunde.

Wir haben zwar versucht, da an einem Runden Tisch Kompromisslinien zu finden. Was ich aber schwierig finde, ist die Situation am Oster­torsteinweg. Da ist die Priorität falsch gesetzt worden: Wenn die historische Anmutung so eine starke Gewichtung bekommt, finde ich das problematisch.

2009 wurde die Inklusion in den Bremer Schulen eingeführt – rot-grün hat sich dafür sehr gerühmt. Doch die gelebte Praxis ist mangels Ressourcen sehr schwierig und frustrierend.

Der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück ist auch nach 15 Jahren im Amt nicht leise geworden

„Die grünen Bausenatoren

haben zwar auch gesagt, dass

Barrierefreiheit wichtig ist.

Aber durch ihre

Prioritätensetzung haben sie gezeigt: Das ist nachrangig“

Die Zahl der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen regulären Schulabschluss erreichen, ist seit 2009 stark gestiegen. Das ist ein Erfolg, der in der Beschreibung der schwierigen Situationen an den Schulen, die ich gar nicht schönreden will, oft untergeht. Dass die Inklusion in der Praxis auf so viele Probleme stößt, liegt einerseits an den Ressourcen, andererseits spielen aber auch Barrieren in den Köpfen eine Rolle. Behinderte SchülerInnen werden häufig immer noch als Problemkinder definiert. Es geht da auch um die eigene Haltung. Bremen hat auch den Fehler gemacht, 2006 den Studiengang Behindertenpädagogik zu schließen. Dabei war die Inklusion damals schon absehbar.

2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, seit 2009 ist sie hierzulande auch verbindlich. Was ist seither passiert?

Trotz aller Ernüchterung hat sie der Behindertenpolitik in Deutschland Rückenwind gegeben. Dass Selbstbestimmung gefördert und niemand mehr gezwungen werden soll, gegen seinen Willen in einem Heim zu wohnen, ist ein Erfolg. Aber wenn man eine Parallele zur Gleichberechtigung von Mann und Frau zieht, die ja seit 1949 im Grundgesetz steht, ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen. Und das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen steht erst seit 1994 im Grundgesetz. Da braucht man viel Ausdauer und Zähigkeit.

Und auch andere Gesetze?

Wir haben heute zwar ein Verbandsklagerecht, aber das ist sehr begrenzt – und man kann auch nur feststellen lassen, dass gegen geltendes Recht verstoßen worden ist. Auch die individuellen Rechte behinderter Menschen sind schwach ausgeprägt und schwer durchsetzbar – anders als etwa in den USA, wo im Zweifelsfall immense Schadensersatzforderungen drohen würden.

Als Behindertenbeauftragter werden Sie ja auch nur angehört.

Meine schärfste Waffe ist die Beschwerde bei den zuständigen SenatorInnen.

Und die können das übergehen.

Natürlich. Das nutzt nur, wenn man jedenfalls einen Teil der öffentlichen Meinung hinter sich bringen kann. Aber ich habe schon das Gefühl, dass in Politik und Verwaltung ein großes Interesse daran besteht, nicht öffentlich von mir kritisiert zu werden. Ich betone: öffentlich.

Gleichstellung behinderter Menschen gilt aber oft immer noch als Luxus, den man sich gönnt, wenn man es sich leisten kann – dabei geht es um Grundrechte!

Ja. Schon bei dem Besuch von Toi­letten fehlt es an der Gleichstellung. Menschen mit Rollstuhl müssen etwa an Hochschulen oft weite Wege zurücklegen, um überhaupt ein WC zu erreichen. Ginge es um nicht-behinderte Menschen, gäbe es starke Proteste! Viele würden so lange Wege unzumutbar finden. Menschen mit Behinderung wird das aber zugemutet. Und die Haltung vieler ist: Die sollen doch dankbar sein, dass es überhaupt ein Behinderten-WC gibt! Da wird dann genau gezählt, wie viele Leute das betrifft. Wenn es nur wenige sind, nimmt man sich das Recht heraus, sie auszugrenzen. Da schwingt immer der Gedanke mit: Lohnt sich das für die paar eigentlich?

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