Lockerungen in Hamburg: Gottesdienst nach Vorschrift

In Hamburg werden Spiel- und Sportplätze ab dem heutigen Mittwoch wieder geöffnet. Kirchen, Zoos und Mussen auch. In allen Fällen gelten Auflagen.

Gottesdienstbesucher sitzen während des Gottesdienstes in der St. Peter Kirche auf Kirchenbänken, auf denen gelbe Klebestreifen zur Einhaltung der Abstandsregelungen zum Schutz vor dem Coronavirus angebracht wurden.

NRW macht's vor: So sehen die Recklinghausen die Abstandsregeln in Gottesdiensten aus Foto: dpa

HAMBURG taz | Nach der Öffnung von Friseurläden und Schulen für bestimmte Klassen hat der Senat am Dienstag weitere Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gelockert. Ab dem heutigen Mittwoch sind die Spielplätze, Zoos und Museen wieder geöffnet, Gottesdienste erlaubt sowie Einzelsport im Freien.

Auf diese Lockerungen hatten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund stark gesunkener Neuinfektionszahlen verständigt. In Hamburg lag das Maximum der täglichen Neuinfektionen Ende März bei 248. Zuletzt wurden nur noch zwölf Neuinfektionen gemeldet.

Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) dankte besonders den Familien, dass sie so geduldig die Regeln beachtet und Einschränkungen akzeptiert hätten. „Die Entwicklung der Infektionszahlen zeigt, dass es richtig war, so zu verfahren, und macht die Öffnung wieder möglich“, sagte Kerstan.

Öffentliche und private Spielplätze dürfen jetzt in der Zeit von 7 bis 20 Uhr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen beaufsichtigt werden, Jugendliche ab 14 Jahren und erwachsene Begleiter 1,5 Meter Abstand halten. Auch Notbetreuungsgruppen aus Kitas und Tagesmütter dürfen mit bis zu fünf Kindern die Spielplätze besuchen.

Die Teilnehmerzahl muss zur Raumgröße passen

Gottesdienste dürfen stattfinden, jedoch müssen die Veranstalter ein Konzept zum Infektionsschutz vorlegen und sicherstellen, dass sich alle Teilnehmer daran halten. Die Teilnehmerzahl muss zur Raumgröße passen. Menschen mit Husten oder Schnupfen dürfen nicht teilnehmen.

Bestattungen und Trauerfeiern dürfen nicht mehr nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde und enge Bekannte besuchen. Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Gedenkstätten sowie die Außenbereiche zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks sind für den Publikumsverkehr geöffnet.

Autokinovorführungen dürfen unter freiem Himmel stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass sich nur Personen in einem geschlossenen Auto aufhalten, die in der gleichen Wohnung leben. Auch knutschende Pärchen werden toleriert.

Sportanlagen im Freien werden wieder freigegeben, allerdings nur für Individualsportarten wie Tennis, Laufen oder Golf. Bildungseinrichtungen können wieder Kurse zur beruflichen Qualifizierung durchführen.

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) wies in der Landespressekonferenz darauf hin, dass Bund und Länder am heutigen Mittwoch über noch weiter gehende Schritte bei den Schulen, Kitas und beim Sport beraten wollen. Caféterrassen und Biergärten können bald wieder öffnen. Sich in ein Restaurant zu setzen, werde wohl im Laufe des Mais wieder möglich sein.

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