Ungleiche Versammlungsfreiheit

Während in Hamburg nur Mini-Mahnwachen stattfinden konnten, kamen in Kiel 100 Menschen zusammen

Von Sarah Zaheer

„Leave No One Behind“, „Evakuiert Moria!“ und “Open the Hotels!“ prangt auf den Transparenten der Demonstrierenden, die sich mit zwei Meter Abstand und Mundschutz gewappnet rund um die Hamburger Alster, auf der Kieler Reventlouwiese oder vor dem Oldenburger Schloss versammelt haben. Nach wochenlanger Auseinandersetzung mit Polizei, Stadt und Verwaltungsgerichten können sie nun angemeldete Proteste durchführen – doch nur unter Auflagen, die lokal stark voneinander abweichen.

Die Seebrücke Hamburg kündigte eine Kundgebung mit 450 Demonstrierenden an, doch nach einer Absage der Polizei musste sich die Gruppe auf vier Mahnwachen mit insgesamt 60 Teilnehmenden beschränken. Auch das Café Exil durfte die geplante Demonstration am Johannes-Brahms-Platz nur mit 20 Aktivist*innen durchführen.

Die Versammlungsfreiheit in Coronazeiten scheint in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt zu werden, schließlich konnten in Kiel nach Angaben der Polizei etwa 100 Menschen auf der Reventlouwiese gemeinsam demonstrieren. Die Teilnehmenden hätten sich an die Maßnahmen zum Infektionsschutz gehalten.

Die Polizei Hamburg teilte mit, dass es sich „immer um eine anlassbezogene Einzelfallentscheidung“ handele. Ein Vergleich mit der Demonstration in Kiel könne daher nicht gezogen werden. Christoph Kleine, Sprecher der Seebrücke Hamburg kritisiert die schärferen Restriktionen, da sie „weiterhin von einer grundsätzlichen Ablehnung von politischem Protest im öffentlichen Raum“ geprägt seien.

Auch in Oldenburg konnte letztlich eine Versammlung der Seebrücke stattfinden. Simon Wittekindt, ein Sprecher der Gruppe, kritisiert jedoch die mangelnde Kommunikation mit den Behörden. So sei die Demonstration nach einer ersten Absage doch genehmigt worden, allerdings ohne offiziellen Bescheid. Das Ordnungsamt habe den Anmelder*innen mitgeteilt, dass das niedersächsische Innenministerium angewiesen hätte, weder einen positiven noch einen negativen Bescheid zu verschicken.

„Wir glauben, dass damit bewusst eine Situation der Rechtsunsicherheit geschaffen wurde“, sagte Wittekindt. Gegen einen nicht existenten Bescheid könne man sich nicht wehren. Mit der Polizei konnten die Aktivist*innen erst vor Ort sprechen. Dabei habe sich herausgestellt, dass sie statt mit den geplanten 26, auch mit 80 Teilnehmenden hätten demonstrieren können.